Diese Regeln gelten für nicht-geimpfte Personen
Das Wichtigste in Kürze
- Maskenpflicht, Personenobergrenzen, Homeoffice: Der Bundesrat lockert für Ende Juni.
- Nicht-geimpfte Personen müssen nachweisen können, dass sie nicht ansteckend sind.
Der Bundesrat hat den Öffnungsturbo gezündet. Bereits ab kommendem Samstag fallen die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen. Und auch Grossveranstaltungen können unter bestimmten Umständen wieder stattfinden.
Gerade dank der grossen Impfbereitschaft seien diese grossen Lockerungen letztlich möglich gewesen, erklärt Bundesrat Alain Berset an der heutigen Medienkonferenz. Tatsächlich ist bereits fast die Hälfe der Schweizer Erwachsenen vollständig geimpft.
Genesen oder getestet
Doch auch nicht-geimpfte Personen kommen in den Genuss der zurückgewonnenen Normalität. So gelten in den Bereichen des alltäglichen Lebens wie im Detailhandel oder in Bars keine speziellen Vorschriften für Nicht-geimpfte.
Auch bei Veranstaltungen mit maximal 1000 sitzenden Personen oder 250 stehenden Personen im Innenraum beziehungsweise 500 im Freien gilt keine Testpflicht.
Deutlich strenger sieht es bei Grossveranstaltungen sowie Discos und Tanzlokalen aus. Hier müssen sämtliche Personen ihr persönliches Covid-Zertifikat vorweisen. Nicht-geimpfte müssen also nachweisen können, dass sie gegen das Coronavirus genesen oder zeitnah getestet sind – und das bei jedem Besuch. Im internationalen Personenverkehr können je nach Reiseziel auch weitere Vorschriften hinzukommen.
Mit dem Covid-Zertifikat kann jede Person nachweisen, dass sie entweder gegen das Virus geschützt ist (geimpft oder genesen) oder die Wahrscheinlichkeit sehr klein ist, dass sie ansteckend ist (zeitnah getestet).