Mietvertrag: Ist eine mündliche Kündigung gültig?
Der Vermieter meldet Eigenbedarf an. Doch: Ist eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung gültig? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Am 30. Januar traf ich meinen Vermieter zufällig im Treppenhaus. Dabei teilte er mir mit, dass er für meine Wohnung Eigenbedarf geltend mache und mir deshalb den Mietvertrag kündigen werde, mit Wirkung per Ende April.

Eine schriftliche Kündigung habe ich bislang nicht erhalten. Ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung, die noch vor Ende Januar erfolgte, gültig?
Kündigung verlangt amtliches Formular
Nein, eine mündliche Kündigung ist nicht gültig. Der Vermieter muss die Kündigung immer schriftlich aussprechen.
Dafür ist ein amtliches, vom Kanton genehmigtes Formular zu verwenden. Dieses Formular erklärt der Mieterin, wie die Kündigung angefochten oder eine Verlängerung des Mietverhältnisses verlangt werden kann.
Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn dieses Formular zugestellt worden ist.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






