Mietvertrag: Ist eine mündliche Kündigung gültig?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Der Vermieter meldet Eigenbedarf an. Doch: Ist eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung gültig? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Am 30. Januar traf ich meinen Vermieter zufällig im Treppenhaus. Dabei teilte er mir mit, dass er für meine Wohnung Eigenbedarf geltend mache und mir deshalb den Mietvertrag kündigen werde, mit Wirkung per Ende April.

Wohnung Kündigung
Eine Kündigung der Wohnung musst du nicht widerspruchslos akzeptieren. Denn: In manchen Fällen ist sie rechtlich unwirksam. - Depositphotos

Eine schriftliche Kündigung habe ich bislang nicht erhalten. Ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung, die noch vor Ende Januar erfolgte, gültig?

Kündigung verlangt amtliches Formular

Nein, eine mündliche Kündigung ist nicht gültig. Der Vermieter muss die Kündigung immer schriftlich aussprechen.

Musstest du schon einmal eine Wohnungskündigung durch den Vermieter hinnehmen?

Dafür ist ein amtliches, vom Kanton genehmigtes Formular zu verwenden. Dieses Formular erklärt der Mieterin, wie die Kündigung angefochten oder eine Verlängerung des Mietverhältnisses verlangt werden kann.

Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn dieses Formular zugestellt worden ist.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

Kommentare

Weiterlesen

Dr. Sarah Schläppi
«Sarah hat Recht»
Dr. Sarah Schläppi
1 Interaktionen
«Sarah hat Recht»
Dr. Sarah Schläppi
Sarah hat Recht

MEHR AUS STADT BERN

YB
Lunde-Kolumne
Regierungsratswahl Aline Trede
Regierungsratswahl
Frau Porträtfoto blau blond
Rossfeld-Direktorin
Charles Linsmayer BärnerBär
Linsmayer liest ...