Die Argumente in der Causa Lauber liegen auf dem Tisch
Ob Michael Lauber wiedergewählt wird oder nicht, entscheidet sich am 25. September. Die Gerichtskommission empfiehlt jedoch, Lauber kein zweites Mal zu wählen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, Lauber nicht wiederzuwählen.
- Heute Donnerstag wurde zudem eine Stellungnahme des Bundesanwalts veröffentlicht.
Am 25. September entscheidet das Parlament über die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber. Am Donnerstag hat die Gerichtskommission ihre detaillierten Erwägungen veröffentlicht – und die Stellungnahme des Bundesanwalts.

Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, Michael Lauber nicht für eine weitere Amtszeit zu wählen. Das hatte sie Anfang September mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden.
Michael Lauber in Kritik geraten
Der Bundesanwalt ist wegen informeller Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino in die Kritik geraten. In seiner Stellungnahme zuhanden der Gerichtskommission verteidigt er diese und betont: Die Fifa sei in den Verfahren nicht Beschuldigte, sondern geschädigte Privatklägerin.
Dank der Treffen habe er sicherstellen können, dass die Fifa weiterhin kooperiere. Insbesondere im Zusammenhang mit der Herausgabe und Durchsuchung grosser Datenmengen. Langjährige Siegelungsverfahren hätten vermieden werden können, was zu einer Beschleunigung der Verfahren beigetragen habe.
Amtspflichten wurden schwer und grob fahrlässig verletzt
Aus Sicht der Gerichtskommission hat der Bundesanwalt mit den Treffen dagegen die Amtspflichten schwer und grob fahrlässig verletzt. Die Kommission beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dieses entspreche der Feststellung einer schweren und grob fahrlässigen Amtspflichtverletzung, schreibt sie im Bericht. Dass sich der Bundesanwalt widerrechtlich verhalten habe, sei inakzeptabel.

Das Bundesstrafgericht hatte beim Bundesanwalt wegen der Treffen Befangenheit festgestellt. Michael Lauber muss deshalb in Fifa-Verfahren in den Ausstand treten, womit diesen die Verjährung droht. Ausserdem stellte das Gericht fest: Der Bundesanwalt habe die Strafprozessordnung verletzt, weil er die Treffen nicht protokollierte.
Die Minderheit der Gerichtskommission, die Laubers Wiederwahl befürwortet, liest das Urteil anders. Das Bundesstrafgericht beurteile die informellen Treffen ohne Protokollierung nicht als vorsätzliche oder grob fahrlässige schwere Amtspflichtverletzung, schreibt sie. Und das Ergebnis der Disziplinaruntersuchung stehe noch aus.

Aus ihrer Sicht liege somit keine solche Amtspflichtverletzung vor. Und gemäss ihren eigenen Handlungsgrundsätzen könnte die Kommission Lauber nur in diesem Fall nicht zur Wiederwahl empfehlen. Eine Abweichung davon ist nach Auffassung der Kommissionsminderheit: eine «unzulässige Politisierung der Wiederwahl und ein schwerer Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörde».
Lauber sieht das Urteil als Folge medialer Berichterstattung
Lauber selber betrachtet das Urteil des Bundesstrafgerichts auch als Folge der medialen Berichterstattung. Das Gericht habe den Anschein einer Befangenheit gesehen, hält er in seiner Stellungnahme fest. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der monatelangen Skandalisierung der Treffen in den Medien.
Zur Verletzung der Strafprozessordnung schreibt er: Es sei nicht ersichtlich, weshalb diese überhaupt anwendbar sein könne. Beziehungsweise inwiefern es sich bei den Treffen um Verfahrenshandlungen im Sinne der Strafprozessordnung handeln solle.

Die Kommission nennt im Bericht auch weitere Gründe für ihren Entscheid, Lauber nicht für eine weitere Amtszeit zu empfehlen. Wegen weiterer drohender Ausstandsbegehren sei die Handlungsfähigkeit der Bundesanwaltschaft nicht mehr sichergestellt, schreibt sie.