Der Ständerat will Strafen für «Böllerdelikte» überprüft sehen
Der Ständerat will wissen, wie die Strafbestimmungen für Sprengstoffdelikte in der Schweiz modernisiert werden könnten. Er hat den Bundesrat damit beauftragt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat beauftragt den Bundesrat dazu, die Strafen für Böllerdelikte zu überprüfen.
- Die kleine Kammer hiess mit 25 zu 10 Stimmen das Postulat gut.
- Der Bundesrat wehrte sich gegen den Auftrag.
Der Ständerat will wissen, wie die Strafbestimmungen für Sprengstoffdelikte in der Schweiz modernisiert werden könnten. Er hat den Bundesrat beauftragt, dazu in einem Bericht Antworten darzulegen. Im Blick hat die kleine Kammer private Feuerwerke.
Die kleine Kammer hiess mit 25 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung ein entsprechendes Postulat von Andrea Caroni gut. Dem Ausserrhoder FDP-Ständerat geht es namentlich um eine Anpassung des Gesetzes an die Entwicklungen beim Feuerwerk für Private.
Caroni sprach in der Begründung seiner Motion von «Böllerdelikten». Heute würden unvorsichtige Aktionen mit Freizeit-Pyrotechnik gleich behandelt wie Terroranschläge, es gelte eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Hintergrund sei, dass das Sprengstoffgesetz Ende des 19. Jahrhunderts ursprünglich zur Bekämpfung anarchistischer Umtriebe geschaffen worden sei.
Bundesrat wehrt sich gegen Auftrag
Der Bundesrat wehrte sich gegen den Auftrag. Schon heute differenziere das Gesetz nicht, ob jemand eine Gefährdung in terroristischer Absicht, im Beruf oder in der Freizeit herbeiführe. Entscheidend sei vielmehr, ob die betreffende Person dies vorsätzlich oder fahrlässig tue. Im letzteren Fall greife keine Mindeststrafe.

Ob auch weiterhin für alle Sprengstoffdelikte die Bundesanwaltschaft zuständig sein solle, werde bereits in einem anderen Postulatsbericht geprüft. Dies wandte die Landesregierung weiter ein. Da zurzeit Unterschriften für eine Volksinitiative zur Einschränkung von Feuerwerk gesammelt würden, seien Lockerungen im Strafgesetz auch politisch nicht angezeigt.
Caroni wandte ein, das Problem sei, dass das Bundesgericht den Begriff der verbrecherischen Absicht im Gesetz «absurd weit» auslege. So dass dieser auch den Eventualvorsatz erfasse. Aus diesem Grund werde der Artikel heute «auf Hinz und Kunz» angewandt.
Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider widersprach, aus Sicht der Landesregierung seien sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch die Rechtsprechung angemessen. Beim jüngsten entsprechenden Urteil habe es sich keineswegs um einen harmlosen Fall gehandelt.