Der Bundesrat plant, mit der EU ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Handhabung von Gesundheitskrisen zu schliessen.
Krankenschwester hält Mann die Hand
Bereits seit 2008 liefen zwischen der Schweiz und der EU Gespräche für ein Gesundheitsabkommen. (Symbolbild) - Depositphotos

Um bei Gesundheitskrisen grenzüberschreitend und koordiniert mit den Nachbarn zu handeln, plant der Bundesrat mit der EU dazu ein Abkommen zu schliessen. Nebst diesem Bereich verhandelt die Landesregierung mit der EU-Kommission auch über die Aktualisierung der Verträge in den Bereichen der Lebensmittelsicherheit und des Luftverkehrs.

Seit Mitte März führt der Bundesrat mit der Kommission der Europäischen Union (EU) Gespräche, um die künftigen Beziehungen zwischen den zwei Partnern zu regeln. Sowohl bei den allfälligen neuen wie auch bei den bestehenden Abkommen soll die Schweiz künftig eine dynamische Anpassung ihrer Gesetze an das EU-Recht vornehmen, wie es im Common Understanding (Gemeinsame Verständigung) heisst.

Der Bundesrat möchte, um grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen wie beispielsweise eine Pandemie zu bekämpfen, an den Netzwerken und Mechanismen der EU zur Krisenbewältigung teilnehmen. Zudem strebe er eine Beteiligung am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowie am Gesundheitsprogramm der EU an, wie es im Verhandlungsmandat heisst.

Bereits seit 2008 liefen zwischen der Schweiz und der EU Gespräche für ein Gesundheitsabkommen. Aufgrund der ungeklärten institutionellen Fragen, sind diese aber nie zu einem Abschluss gekommen. Die Zusammenarbeit erfolgt deshalb bisher fallweise und beschränkt sich auf Krisensituationen.

Neues Lebensmittelsicherheitsabkommen in Verhandlung

Die zwei Partner verhandeln zudem auch über ein neues Lebensmittelsicherheitsabkommen. Dafür soll das bestehende Landwirtschaftsabkommen auf die ganze Lebensmittelkette ausgeweitet werden. Der Begriff der Lebensmittelkette umfasse alle lebensmittelrechtlichen Aspekte vom Acker bis zum Teller, hielt der Bundesrat fest.

Damit verfolgt der Bundesrat einerseits das Ziel auf dem Markt Fälschungen von Lebensmitteln sowie nicht sichere, gesundheitsgefährdende Produkte zu verhindern. Andererseits erhielten Schweizer Lebensmittelproduzenten einen verbesserten Zugang zum Binnenmarkt, schreibt die Landesregierung.

Bestehende Ausnahmen wie das Tiertransitverbot und das Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut würden erhalten bleiben. Zusätzlich sollen im Abkommen neue Ausnahmen zur Absicherung der Schweizer Standards, insbesondere im Bereich des Tierschutzes, verankert werden, wie beide Parteien in ihren Verhandlungsmandaten schreiben. Nicht betroffen von den Verhandlungen sei die Agrarpolitik.

Im Bereich der Luftfahrt verfügt die Schweiz seit 2002 mit der EU über ein Abkommen, welches den Schweizer Fluggesellschaften den Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglicht. Gemäss dem Bundesrat sorgt es zudem für ein hohes Sicherheitsniveau und regelt die Schweizer Teilnahme an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit.

Der Bundesrat strebt zudem eine zusätzliche Erweiterung der Freiheiten im Luftverkehr an. So möchte er die sogenannte Kabotage realisieren. Demnach dürften schweizerische Fluggesellschaften Binnenverbindungen in Drittstaaten anbieten und umgekehrt. Innerhalb der EU wird diese Praxis bereits umgesetzt.

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