Definitive Lösung für Ärztezulassung in Reichweite

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Bern,

Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorisches Regime für die Zulassung von Ärzten. Nun scheinen sich die Räte auf eine definitive Lösung einigen zu können.

Ärztezulassung
Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorisches Regime für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine definitive Lösung für Ärztezulassungen scheint in Reichweite.

Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorisches Regime für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Nun endlich scheinen sich die Räte auf eine definitive Lösung einigen zu können. Der Nationalrat hat am Montag grünes Licht gegeben.

Er hat dem Antrag der Einigungskonferenz mit 103 zu 56 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt.

Neben dem Nachweis für Sprachkenntnisse war zuletzt noch umstritten, ob die Krankenversicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung erhalten sollen. Der Ständerat hatte das stets abgelehnt, schliesslich setzte er sich auch in der Einigungskonferenz durch.

Damit werde Rechtssicherheit und Klarheit bei der Zuständigkeit geschaffen, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). «Die Kantone haben ein ureigenes Interesse, nur so viele Ärzte zuzulassen, wie es für die Versorgung notwendig ist.»

Für die Ratsrechte war die Vorlage damit nicht mehr tragbar. FDP und SVP hatten schon den letzten Anlauf für ein definitives Zulassungsregime auf der Zielgeraden zu Fall gebracht. Die beiden Fraktionen versuchten vergeblich, die Vorlage auch dieses Mal zu versenken. Diese erreiche die angestrebten Ziele nicht mehr, erklärte Thomas de Courten (SVP/BL).

Das eine oder andere Anliegen konnten die Bürgerlichen im Nationalrat in der Vorlage unterbringen. So sollen die Krankenkassen über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. In der Regel konnte sich das Lager aber nicht gegen den Widerstand der Kantone durchsetzen.

So haben es die Räte abgelehnt, die Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern mit jener über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen. Damit sollten die Kanton unter Druck gesetzt werden, diese drohten aber mit dem Kantonsreferendum.

Die Räte beschlossen auch, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Bürgerlichen im Nationalrat wollten sie zunächst dazu verpflichten, bissen sich am Ständerat aber die Zähne aus. Sie scheiterten auch mit der Forderung, den Vertragszwang zu lockern, indem die Kantone den Krankenkassen erlauben können sollten, ihre Vertragspartner frei zu wählen.

Das neue Zulassungsregime setzt bei der Qualität an. Neu wird ein formales Zulassungsverfahren eingeführt, der Bund legt die Zulassungsvoraussetzungen fest. Zudem müssen die Leistungserbringer bestimmte Auflagen einhalten, wenn sie zu Lasten der Krankenkasse abrechnen wollen. Heute entscheidet der Bundesrat über Zulassungsbeschränkungen, künftig ist es Aufgabe der Kantone, Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen.

Der Ständerat entscheidet am kommenden Mittwoch über den Antrag der Einigungskonferenz. Ziel der Vorlage ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten insbesondere aus der EU zu drosseln. Allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien. Das provisorische Zulassungsregime ist vom Parlament im Lauf dieses Jahres ein weiteres Mal bis 2021 verlängert worden.

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