EU

Deal mit EU: Diese Notbremse plant Bundesrat gegen hohe Zuwanderung

Antun Boskovic
Antun Boskovic

Bern,

Heute soll der Bundesrat erneut über die Verhandlungen mit der EU diskutieren. Im Zentrum der Diskussionen soll auch die sogenannte Schutzklausel stehen.

Beat Jans Bundesrat
Beat Jans will dem Bundesrat seinen Vorschlag zur Umsetzung der Schutzklausel vorlegen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will sich heute offenbar mit der Schutzklausel in den EU-Verträgen befassen.
  • Sie erlaubt der Schweiz, die Zuwanderung vorübergehend einzuschränken.
  • Beat Jans soll dem Bundesrat vier Indikatoren vorschlagen, die diese Klausel auslösen.

Der Bundesrat trifft sich heute erneut. Dabei sollen die Bundesräte einmal mehr über die Verhandlungen mit der EU sprechen.

Die Medienkonferenz dazu mit Bundesrat Beat Jans ist nun für 15.45 Uhr angesetzt.

Ein wichtiges Thema dabei ist laut den «Tamedia»-Zeitungen die sogenannte Schutzklausel. Mit dieser kann die Schweiz die Zuwanderung vorübergehend einschränken.

Dies war schon bis anhin möglich. Genutzt wurde die Klausel aber noch nie.

Doch neu soll die Aktivierung der Klausel laut dem Bund «bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen ausgelöst werden können». Und zwar «eigenständig».

Vorschläge von Jans

Was das genau bedeutet, ist im Deal mit der EU nicht geregelt. Den Zeitungen zufolge werden diese möglichen Auslöser im Schweizer Recht präzisiert.

Demnach will Justizminister Beat Jans dem Bundesrat heute folgende vier Indikatoren dafür vorschlagen: Nettozuwanderung, Arbeitslosigkeit, Grenzgängerbeschäftigung und Sozialhilfequote.

Sollte bei einem dieser Punkte ein bestimmtes Limit überschritten werden, müsste also der Bundesrat die Aktivierung der Schutzklausel prüfen.

Dabei handle es sich aber um relative Werte, es müsste also ein starker Anstieg vorhanden sein. Zahlen dazu würde man in eine Verordnung und nicht in ein Gesetz schreiben.

Dem Bericht zufolge will der Bundesrat auch Beispiele für die vier Indikatoren nennen. Dazu wolle er aufzeigen, wie häufig er in der Vergangenheit die Aktivierung der Schutzklausel hätte prüfen müssen.

Mögliche Massnahmen sollen im Gesetz festgelegt werden

In anderen Punkten wie etwa bei Wohnungsnot oder Verkehrsbelastung stünde es der Regierung frei, die Schutzklausel-Aktivierung zu prüfen. Zudem sollen mögliche Massnahmen gesetzlich festgelegt werden.

Geplant sind dabei offenbar mildere Massnahmen – wie etwa ein stärkerer Inländervorrang – aber auch härtere Massnahmen.

Wie stehst du zu den EU-Verträgen mit der Schweiz?

Jans wolle die Erwartungen aber flach halten. Denn die meisten Menschen kämen in die Schweiz, weil sie hier eine Arbeitsstelle hätten.

Durch eine Kontingentierung könnte die Wirtschaft nicht zu den benötigten Arbeitskräften kommen.

Kommentare

User #5170 (nicht angemeldet)

Massnahmen die nie umgesetzt werden!

User #5429 (nicht angemeldet)

Ich habe null vertrauen in unseren BR. Korrupt, verlogen, undemokratisch.

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