EU

Das sind die vier möglichen Abstimmungen zu EU-Verträgen

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Bern,

Der Bundesrat plant vier Bundesbeschlüsse zu neuen EU-Verträgen: einen zur Stabilisierung, drei zu Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit.

Bundesrat
Der Bundesrat will dem Parlament vier Beschlüsse zu den neuen EU-Verträgen vorlegen. (Archivbild) - Keystone

Der Bundesrat plant, dem Parlament vier Bundesbeschlüsse zu den neuen EU-Verträgen vorzulegen. Einen für die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen und drei für die Weiterentwicklung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit.

Zudem könnten die neuen Abkommen nicht in Kraft treten, wenn das Stabilisierungspaket verworfen wird. Nachfolgend wichtige Fragen zu den allfälligen Vorlagen, basierend auf den im Dezember veröffentlichen Faktenblättern des Bundesrats:

WORUM GEHT ES BEIM STABILISIERUNGSPAKET?

Das Stabilisierungspaket beinhaltet drei Aspekte. Als Erstes kann die Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen in den Bereichen des Luftverkehrs, des Landverkehrs, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), des Handels mit Landwirtschaftserzeugnissen sowie der Personenfreizügigkeit genannt werden. Die zwei weiteren Aspekte sind die Einführung institutioneller Elemente sowie von Regeln zu staatlichen Beihilfen.

Bei den bestehenden Abkommen sorgt insbesondere die Präzisierung einer Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit für politische Diskussionen. Gemäss dem Bundesrat konnte in den Verhandlungen erreicht werden, dass die Schweiz in Zukunft die Schutzklausel eigenständig aktiviert. Die Vertragstexte dazu liegen noch nicht öffentlich vor.

Bei den institutionellen Elementen geht es einerseits um die dynamische Übernahme von EU-Recht und andererseits um einen Streitbeilegungsmechanismus im Fall von Uneinigkeiten zwischen der Schweiz und der EU. Bei einem Streit soll in letzter Instanz ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht über die Sache entscheiden. Wenn der Streit Fragen zur Auslegung von EU-Recht aufwirft, muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EUGH) zur Auslegung des Rechts beiziehen, wie es weiter hiess. Der Streit werde jedoch vom Schiedsgericht beurteilt.

WORUM GEHT ES BEIM STROMABKOMMEN?

Gemäss dem Bundesrat soll das Stromabkommen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität sowie der Vereinfachung des Stromhandels beitragen. Der Schweizer Netzbetreiber wäre mit dem Abkommen in die europäischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität eingebunden.

So sollen Risiken wie ungeplante Stromflüsse minimiert werden. Das Abkommen würde auch eine teilweise Liberalisierung des Strommarktes darstellen. So könnten Schweizer Haushalte ihren Anbieter künftig selber wählen. Weiter würde sich die Schweiz mit dem Abkommen nicht zu neuen Vorgaben im Umweltrecht verpflichten.

WORUM GEHT ES BEIM LEBENSMITTELSICHERHEITSABKOMMEN?

Bei Lebensmitteln könne es immer wieder zu Fälschungen oder Verunreinigungen kommen und es gelängen nicht sichere, gesundheitsgefährdende Produkte auf den Markt, schrieb der Bundesrat im Dezember 2024. Mit einem Abkommen in diesem Bereich sollen mit einem gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum diese Risiken minimiert werden.

Der Raum würde alle pflanzengesundheitsrelevanten, veterinär- und lebensmittelrechtlichen Aspekte entlang der Lebensmittelkette umfassen. Laut dem Bundesrat bleibt eine Harmonisierung der Agrarpolitiken ausgeschlossen. Zudem sollten spezifische Ausnahmen verhindern, dass das Abkommen zu einer Senkung der in der Schweiz geltenden Standards führe.

WORUM GEHT ES BEIM GESUNDHEITSABKOMMEN?

Mit dem Abkommen soll im Fall einer Gesundheitskrise wie beispielsweise der Coronapandemie die grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit mit der EU gestärkt werden, wie der Bundesrat schrieb.

Konkret soll die Schweiz einen Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erhalten. Durch eine erhöhte Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit werde der Schutz der Schweizer Bevölkerung gestärkt.

SIND VIER ABSTIMMUNGEN ZWINGEND?

Nein, beim fakultativen Referendum sind Abstimmungen, wie es der Name bereits sagt, fakultativ. Sprich, das Referendum müsste nach dem Beschluss des Parlaments ergriffen werden. Damit es zustande kommt, müssen innerhalb von 100 Tagen 50'000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.

Dies würde für jeden einzelnen Bundesbeschluss gelten. Es ist also möglich, dass es nicht bei jedem Abkommen zu einem Volksentscheid kommt. Das Parlament könnte jedoch entscheiden, ein Abkommen als obligatorisches Staatsvertragsreferendum dem Volk und den Ständen zu unterbreiten. Die Frage eines fakultativen oder obligatorischen Referendums stelle sich insbesondere für das Stabilisierungspaket, sagte Aussenminister Ignazio Cassis am Mittwoch.

WAS PASSIERT BEI EINEM NEIN?

Gemäss dem Direktor des Bundesamts für Justiz, Michael Schöll, kann das Stabilisierungspaket auch ohne die weiteren Pakete in Kraft treten. Nicht möglich sei aber, dass beispielsweise das Stromabkommen in Kraft trete, aber nicht das Stabilisierungspaket.

Eine Weiterentwicklung könne nicht ohne Stabilisierung erfolgen, sagte Aussenminister Ignazio Cassis, das sei «ziemlich logisch». Das Ziel der vier Bundesbeschlüsse ist gemäss Cassis, dass die Stimmbevölkerung differenziert seine Meinung abgeben kann und ihr keine sogenannte «Mogelpackung» vorgelegt wird.

Kommentare

User #1751 (nicht angemeldet)

Hygienemasken wurden nicht geliefert. No more coment ihr Luschen

User #2852 (nicht angemeldet)

Mit diesen Verträgen bekommen wir sogar den EU Flatterstrom und die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn zu spüren.

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