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    Daten-Hinterlegung bei Restaurant-Besuchen ist freiwillig

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Datenschutzbeauftragte hatte sein Veto gegen den Zwang zur Datenabgabe eingelegt. Nun ist das Hinterlegen von Daten bei Restaurantbesuchen freiwillig.

    restaurant Coronavirus gastrosuisse
    Coronavirus: Für den Normalbetrieb bleiben die Restaurants noch mindestens bis am 22. März geschlossen. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Hinterlegen des Namens beim Besuche eines Restaurants ist gemäss Bund freiwillig.
    • Der Datenschutzbeauftragte hatte die obligatorische Datenhinterlegung verhindert.

    Die Abgabe von Kontaktdaten für Gäste in Restaurants ist entgegen früheren Informationen des Bundes nun doch nicht zwingend sondern freiwillig. Der Datenschutzbeauftragte, Daniel Lobsiger, hatte zuvor sein Veto gegen den Zwang zur Datenabgabe eingelegt.

    Das Hinterlegen von Daten sei nur freiwillig möglich, sagte Lobsiger gemäss Meldungen in mehreren Zeitungen.

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    Stühle und Tische stehen bereit, während den Vorbereitungen für die Wiedereröffnung des Restaurant Löscher in Bern. - Keystone

    Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität seien zulässig, sofern keine Kontrollen damit verbunden seien.

    Gesetzliche Grundlage fehlt

    Für ein Obligatorium fehle derzeit eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Er könne nicht ausschliessen, dass der Bundesrat eine solche Grundlage per Notrecht aber noch schaffen könnte, sagte Lobsiger. Darüber wäre er jedoch nicht sehr glücklich. Datenschutz und Transparenz seien keine Gegensätze.

    Casimir Platzer hatte sich in einem Gespräch mit dem Innenministerium von Bundesrat Alain Berset ebenfalls auf eine Freiwilligkeit geeinigt. Der Gast sein nicht verpflichtet, seine Kontaktdaten anzugeben, so der Präsident des Dachverbandes Gastrosuisse,

    Datenschutz nicht bedacht

    Der Bund hatte die Datenpflicht mit dem Contact Tracing begründet, der lückenlosen Nachverfolgung von Ansteckungsketten. Was der Bund nicht bedacht hatte, war der Datenschutz.

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    Der Eidgenössische Datenschützer, Adrian Lobsiger, hat sein Veto gegen den Zwang zur Datenabgabe bei Restaurantbesuchen eingelegt. (Archivbild) - Keystone

    Lobsiger zeigte sich gegenüber «Le Temps» zufrieden, wie das Contact Tracing angedacht sei. Dies wird derzeit von der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne (EPFL) entwickelt. «Bisher ist alles, was wir gesehen haben, akzeptabel. Das System sei dezentralisiert, wahre die Anonymität und sei freiwillig.

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