Der Bundesrat lockert die Regeln für Kinder und Jugendliche. Chöre dürfen wieder proben, Wettkämpfe sind ebenfalls wieder erlaubt und Jugendtreffs öffnen.
Kinder und Jugendliche dürfen sich ab 1. März wieder zu Chorproben treffen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Alle bis zum 20. Lebensjahr geniessen ab dem 1. März wieder mehr Freiheiten.
  • Der Bundesrat erlaubt praktisch wieder alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten.

Bisher war es Jugendlichen ab 16 Jahren verboten, in das Fussballtraining oder an die Chorprobe zu gehen. Das ändert sich ab Montag: Der Bundesrat hebt die Altersgrenze auf 20 Jahre. Somit dürfen alle ab Jahrgang 2001 wieder ihren Hobbys nachgehen.

Neu dürfen auch die 16- bis 20-Jährigen ins Fussballtraining. - Keystone

Konkret heisst dies: Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte – diese jedoch ohne Publikum – sind wieder erlaubt.

Auch das Singen ist wieder gestattet. Somit dürfen ab nächster Woche wieder Chorproben durchgeführt werden. Auch ein Musiklager für Jugendliche bis Jahrgang 2001 wäre neu wieder möglich, jedoch nur mit Schutzkonzept.

Jugendtreffs wieder offen

Auch die Jugendtreffs dürfen ihre Türen ab Montag wieder öffnen. Es muss jedoch eine Fachperson anwesend sein und für alle, die älter als 12 Jahre alt sind, gilt eine Maskenpflicht.

Die Jugendlichen dürfen sich ab 1. März wieder im Jugendtreff austauschen. - Keystone

Es ist jedoch weiterhin nicht erlaubt, im Jugendtreff eine Party oder ein Konzert zu organisieren. Auch Trinken und Essen darf nicht ausgegeben werden.

Weiterhin erlaubt bleiben Ausflüge und Übungen der Pfadi, weil sie in den Bereich Jugend&Sport gehören.

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