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    Bundesrat will Untermiete nicht erschweren

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Vermietende sollen bei Eigenbedarf Mieterinnen und Mietern künftig nicht schneller kündigen dürfen. Dieser Meinung ist der Bundesrat. Er lehnt auch neue Regeln für die Untermiete ab. Entscheiden über entsprechende Vorlagen wird nun das Parlament.

    Der Bundesrat will keine schärferen Regeln für die Untermiete von Wohnungen. Er lehnt eine entsprechende Vorlage aus dem Parlament ab. (Themenbild)
    Der Bundesrat will keine schärferen Regeln für die Untermiete von Wohnungen. Er lehnt eine entsprechende Vorlage aus dem Parlament ab. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/AP/Heribert Proepper

    Die Landesregierung empfiehlt, auf die Anpassung der Regeln bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einzutreten, wie es in der am Mittwoch veröffentlichten schriftlichen Stellungnahme heisst. Bei der Untermiete erachtet der Bundesrat weitergehende Regelungen als «nicht gerechtfertigt, respektive unverhältnismässig».

    Die vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen hätten eine Erhöhung des administrativen Aufwands sowohl für die Vermietenden als auch für die Mietenden zur Folge. Zudem würden die Nutzung von Buchungsplattformen wie Airbnb sowie alternative Formen wie der Generalmietvertrag über eine ganze Liegenschaft und das «Wohnen gegen Hilfe» erschwert oder gar verhindert.

    Zudem biete das geltende Recht bereits Möglichkeiten, um gegen Missbräuche vorzugehen. So müssen Mieterinnen und Mieter bei einer Untermiete schon jetzt die Zustimmung der Vermieterschaft einholen; diese kann unter gesetzlich genannten Voraussetzungen verweigert werden.

    Mit der geplanten beschleunigten Kündigung bei Eigenbedarf sieht der Bundesrat «einen Eingriff in das Gleichgewicht zwischen den Interessen der beiden Mietparteien». Die geltende Regelung für die Kündigung bei Eigenbedarf sehe bereits vor, dass ein Mietverhältnis bei dringendem Eigenbedarf aufgelöst werden könne.

    Auch lasse die Statistik der Schlichtungsverfahren diesbezüglich «keinen besonderen Handlungsbedarf» erkennen, schreibt der Bundesrat. Die Parteien könnten sich in mehr als der Hälfte der Fälle aussergerichtlich einigen.

    Die zwei Vorlagen im Mietrecht hatte die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) erarbeitet. Die Änderungsvorschläge zum Eigenbedarf und zur Untermiete waren in der Vernehmlassung umstritten. Insbesondere der Mieterverband bemängelte einen geringeren Schutz der Mieterrechte. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Wintersession 2022 vom Nationalrat behandelt.

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