Bundesrat

    Bundesrat will neue EU-Rückkehrverordnung in der Schweiz anwenden

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Der Bundesrat hat am Mittwoch die Übernahme der neuen EU-Rückkehrverordnung gutgeheissen. Diese regelt die Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht im Schengenraum und vereinheitlicht respektive beschleunigt laut Landesregierung Prozesse.

    bundeshaus
    Das Bundeshaus in Bern. - keystone

    Als assoziierter Schengen-Staat sei die Schweiz verpflichtet, verbindliche Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts zu übernehmen, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Sowohl die zwangsweise wie auch die freiwillige Rückkehr von Personen aus Drittstaaten, die sich irregulär im Schengenraum aufhielten, regle die neue EU-Verordnung.

    Sie enthalte neue Elemente wie zum Beispiel, dass Schengen-Staaten freiwillig eine Wegweisungsverfügung eines anderen Schengen-Staates anerkennen und vollziehen könnten, wenn sich die weggewiesene Person auf ihrem Gebiet aufhält.

    Zudem könnten weggewiesene Personen zwangsweise in Drittstaaten überstellt werden, sofern sie dort über ein Aufenthaltsrecht verfügten oder eine Rückkehr-Vereinbarung mit dem Drittstaat bestehe. Dabei müssten Verletzungen der Menschenrechte oder des Non-Refoulement-Prinzips ausgeschlossen sein, heisst es weiter.

    Diese Bestimmung ermögliche die Schaffung sogenannter «Rückkehrzentren» ausserhalb des Schengenraums.

    Die neue EU-Rückkehrverordnung ermöglicht laut Bundesrat auch, dass wesentliche Elemente einer Wegweisungsverfügung im Schengener Informationssystem (SIS) erfasst und für andere Schengen-Staaten sichtbar gemacht werden. Bei weggewiesenen Personen, bei denen ein Untertauch-Risiko bestehe, könne Administrativhaft angeordnet werden.

    Die maximale Dauer der Administrativhaft verdopple sich von sechs auf zwölf Monate und lasse sich auf bis zu 24 Monate verlängern.

    Laut Bundesrat werden mit der neuen Verordnung auch die Mitwirkungspflichten von Personen im Rückkehrverfahren präziser geregelt. Einreiseverbote könnten grundsätzlich für bis zu zehn Jahre und unter bestimmten Voraussetzungen für längere Zeiträume erlassen werden. Die Schengen-Staaten seien zudem verpflichtet, Rückkehrberatung anzubieten und den Zugang zu Rückkehrhilfeprogrammen zu gewährleisten.

    Die meisten Bestimmungen der neuen Rückkehrverordnung sind laut Landesregierung in der Schweiz direkt anwendbar. Für einige Bestimmungen seien jedoch Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Asylgesetz (AsylG) nötig.

    Der Bundesrat hat deshalb die neue EU-Verordnung unter Vorbehalt der innerstaatlichen Genehmigung gutgeheissen. Er will Ende Januar 2027 eine Vernehmlassung zu diesen Anpassungen und zur Genehmigung der Übernahme eröffnen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #355 (nicht angemeldet)

    Beschleunigt?... Wieso glaube ich denen dies nicht? Könnte, würde, hätte, sollte... genau, für Jans ein Steilpass....dass er nichts machen muss!!!

    User #2658 (nicht angemeldet)

    "Zudem könnten weggewiesene Personen zwangsweise in Drittstaaten überstellt werden, sofern sie dort über ein Aufenthaltsrecht verfügten oder eine Rückkehr-Vereinbarung mit dem Drittstaat bestehe. Dabei müssten Verletzungen der Menschenrechte oder des Non-Refoulement-Prinzips ausgeschlossen sein, heisst es weiter." Ich lese nur Konjunktiv und Bedingungen. Jans wird entsprechend nichts machen. Gar nichts.

    Weiterlesen

    coiffeur
    84 Interaktionen
    «Gauner»
    Nicole Burger
    65 Interaktionen
    «Schmunzeln»

    MEHR BUNDESRAT

    3 Interaktionen
    Nach Hitzesommer
    Start-up-Unternehmen
    1 Interaktionen
    Für 165 Mio. Franken
    Start-up-Unternehmen
    1 Interaktionen
    Geteilte Mobilität

    MEHR AUS STADT BERN

    YB
    65 Interaktionen
    Deutsche melden
    Futsal
    LIVE-Stream
    YB
    203 Interaktionen
    Nach Witz-Rot
    Kunstmuseum Bern
    1 Interaktionen
    In 3 Künstlerkolonien