Bundesrat will neue EU-Rückkehrverordnung in der Schweiz anwenden
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Übernahme der neuen EU-Rückkehrverordnung gutgeheissen. Diese regelt die Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht im Schengenraum und vereinheitlicht respektive beschleunigt laut Landesregierung Prozesse.

Als assoziierter Schengen-Staat sei die Schweiz verpflichtet, verbindliche Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts zu übernehmen, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Sowohl die zwangsweise wie auch die freiwillige Rückkehr von Personen aus Drittstaaten, die sich irregulär im Schengenraum aufhielten, regle die neue EU-Verordnung.
Sie enthalte neue Elemente wie zum Beispiel, dass Schengen-Staaten freiwillig eine Wegweisungsverfügung eines anderen Schengen-Staates anerkennen und vollziehen könnten, wenn sich die weggewiesene Person auf ihrem Gebiet aufhält.
Zudem könnten weggewiesene Personen zwangsweise in Drittstaaten überstellt werden, sofern sie dort über ein Aufenthaltsrecht verfügten oder eine Rückkehr-Vereinbarung mit dem Drittstaat bestehe. Dabei müssten Verletzungen der Menschenrechte oder des Non-Refoulement-Prinzips ausgeschlossen sein, heisst es weiter.
Diese Bestimmung ermögliche die Schaffung sogenannter «Rückkehrzentren» ausserhalb des Schengenraums.
Die neue EU-Rückkehrverordnung ermöglicht laut Bundesrat auch, dass wesentliche Elemente einer Wegweisungsverfügung im Schengener Informationssystem (SIS) erfasst und für andere Schengen-Staaten sichtbar gemacht werden. Bei weggewiesenen Personen, bei denen ein Untertauch-Risiko bestehe, könne Administrativhaft angeordnet werden.
Die maximale Dauer der Administrativhaft verdopple sich von sechs auf zwölf Monate und lasse sich auf bis zu 24 Monate verlängern.
Laut Bundesrat werden mit der neuen Verordnung auch die Mitwirkungspflichten von Personen im Rückkehrverfahren präziser geregelt. Einreiseverbote könnten grundsätzlich für bis zu zehn Jahre und unter bestimmten Voraussetzungen für längere Zeiträume erlassen werden. Die Schengen-Staaten seien zudem verpflichtet, Rückkehrberatung anzubieten und den Zugang zu Rückkehrhilfeprogrammen zu gewährleisten.
Die meisten Bestimmungen der neuen Rückkehrverordnung sind laut Landesregierung in der Schweiz direkt anwendbar. Für einige Bestimmungen seien jedoch Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Asylgesetz (AsylG) nötig.
Der Bundesrat hat deshalb die neue EU-Verordnung unter Vorbehalt der innerstaatlichen Genehmigung gutgeheissen. Er will Ende Januar 2027 eine Vernehmlassung zu diesen Anpassungen und zur Genehmigung der Übernahme eröffnen.









