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    Bundesrat will Taser-Einsätze in Bussen, Trams und Zügen zulassen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Transportpolizei soll künftig Taser benutzen können. Der Bundesrat will auf Begehren des Parlaments die Rechtsgrundlagen dafür schaffen. Um die Taser-Einsätze zu dokumentieren, soll auch der Einsatz von Bodycams geregelt werden.

    Transportpolizisten und -polizistinnen sollen künftig Taser einsetzen können. Der Bundesrat will dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. (Themenbild)
    Transportpolizisten und -polizistinnen sollen künftig Taser einsetzen können. Der Bundesrat will dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. (Themenbild) - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

    Die Transportpolizei (TPO) arbeitet in Zügen, Bussen und Trams sowie in den ÖV-Infrastrukturen, etwa Bahnhöfen. Sie sehe sich zunehmend mit Gewalt konfrontiert, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Gemäss Zahlen von TPO und SBB kommt es pro Monat 35 Mal zu Tätlichkeiten gegenüber Kundenbegleiterinnen und -begleitern.

    Das ist mehr als ein Vorfall pro Tag. 2023 waren pro Monat noch 22 Vorfälle registriert worden. Mit Tasern – auch bekannt als Elektroschockpistolen – soll gemäss Bericht bei Bedrohungen «verhältnismässiger Zwang» ausgeübt werden können. Mit kurzen Stromimpulsen lösen sie vorübergehende neuromuskuläre Lähmungen aus.

    Taser-Einsatz wird gefilmt

    Taser schlössen die Lücke zwischen Pfefferspray respektive Schlagstock und Schusswaffen, schreibt der Bundesrat dazu. Sie seien im Vergleich zur bereits zulässigen Schusswaffe das mildere Mittel und als verhältnismässig zu beurteilen.

    Greift eine Transportpolizistin oder ein Transportpolizist zur Elektroschockpistole, soll dies allerdings in Bild und Ton dokumentiert werden. Die Bodycams der Polizisten sollen sich automatisch einschalten, sobald der Taser eingesetzt wird.

    Im gleichen Zug will der Bundesrat die Rechtsgrundlagen schaffen, um neben Polizistinnen und Polizisten angesichts der zunehmenden Gewalt auch Angehörige des Sicherheitsdienstes sowie das Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal mit Bodycams ausrüsten zu können. Zudem sollen Fahrzeuge neu in Echtzeit per Video überwacht werden können.

    Diese Live-Videoüberwachung soll aber nur zulässig sein, wenn eine reisende Person um Hilfe bittet oder wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung überwiegendes Interesse bestätigt. Dabei sollen die Tageszeit und die betroffene Strecke berücksichtigt werden. Reisende müssen auf die Live-Überwachung hingewiesen werden.

    Der Bundesrat erarbeitet die Verordnungsänderungen auf Begehren des Parlaments. Taser könnten für die TPO von Nutzen sein, gerade in Situationen, in denen in Präsenz von vielen Passagieren stumpfe Gegenstände oder Messer eingesetzt würden. Die Ausrüstung und Bewaffnung der Polizei müsse sich stets weiterentwickeln. Viele Schweizer Polizeikorps hätten mittlerweile Taser eingeführt.

    Vorerst befristet

    Die neuen Regelungen zur Überwachung mit Bodycams, Video-Echtzeitüberwachung sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Auswertung der Aufzeichnungen sollen vorerst auf fünf Jahre befristet werden. Danach sollen gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Dabei kann das Parlament mitreden.

    Zu diesem Vorgehen riet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb). Damit könnten die gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden und näher bestimmt werden, welche Datenbearbeitungen eine formellgesetzliche Grundlage benötigten, hält der Datenschutzbeauftragte zur Vorlage fest.

    Werden in den über 200 Transportunternehmen im Land Bodycams eingesetzt, würden nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten Millionen von Menschen intensiver überwacht. Derart einschneidende Regelungen lediglich in Verordnungen zu verankern, entspreche nicht dem Legalitätsprinzip und lasse zentrale Fragen offen.

    Eine davon sei, welche Personen überhaupt Bodycams tragen dürften. Der Datenschützer gibt weiter zu bedenken, dass die Kameras möglicherweise besonders schützenswerte Daten erfassten und entsprechend in die Privatsphäre der Gefilmten eingriffen.

    Zu den nötigen Änderungen der Verordnung über die Sicherheitsorgane und der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr läuft nun die Vernehmlassung. Sie dauert bis zum 16. November.

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    Kommentare

    User #6306 (nicht angemeldet)

    Dann stellt euch einmal vor wenn nur die linken das sagen haben, wo die Schweiz heutzutage stehen würde.

    User #2347 (nicht angemeldet)

    Leider sind wir in der Schweiz dank den Linken soweit gekommen, dass es wohl nötig ist, diese Polizisten zu schützen.

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