Bundesrat will Schutzschirm für Grossveranstaltungen verlängern

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will deswegen die entsprechende Covid-19-Verordnung anpassen.
- Die Konsultationsfrist dauert bis am 7. März 2022.
Trotz Aufhebung der Bewilligungspflicht sollen Grossveranstaltungen bis Ende 2022 den Corona-Schutzschirm für Publikumsanlässe in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat will zu diesem Zweck die entsprechende Covid-19-Verordnung anpassen.
Aufgrund der damals herrschenden epidemiologischen Lage hatte das eidgenössische Parlament in der Wintersession 2021 eine Änderung des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Unter anderem verlängerte es den Zeitrahmen des Schutzschirms für öffentliche Veranstaltungen von Ende April bis Ende Dezember 2022.
Diese Verlängerung erfordert insbesondere eine Anpassung der Fristen und Geltungsdauer in der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Gesuche sollen demnach bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden können. Die Konsultationsfrist dauert bis am 7. März 2022.