Firmenauto geblitzt: Muss ich der Polizei sagen, wer gefahren ist?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Ein Firmenfahrzeug meines Unternehmens wurde geblitzt. Habe ich das Recht, gegenüber der Polizei zu schweigen? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Ein Firmenfahrzeug meines Unternehmens wurde geblitzt, 25 Kilometer pro Stunde zu schnell in einer 30er-Zone.

Die Polizei will nun von mir wissen, wer am Steuer gesessen ist. Muss ich meinen Mitarbeiter wirklich «verraten» oder habe ich das Recht, zu schweigen?

Schweigen ist gestattet aber riskant

Nein, Sie müssen Ihren Mitarbeiter nicht verraten, aber nichts zu sagen ist in der Praxis riskant.

Die Behörden gehen nämlich davon aus, dass die Person gefahren ist, welche für das Firmenfahrzeug verantwortlich ist, oft also der Geschäftsführer oder die Inhaberin.

Wenn Sie nicht plausibel erklären können, weshalb jemand anderes am Steuer war, müssen Sie mit den strafrechtlichen und administrativen Konsequenzen (zum Beispiel Busse, Geldstrafe und Ausweisentzug) rechnen.

Wurdest du schon einmal von der Polizei geblitzt?

Bewusst irreführende Angaben sind zudem nicht erlaubt, können strafrechtliche Folgen haben und die Situation damit deutlich verschärfen.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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