In der Schweiz sind ab Dienstag probeweise wieder Anlässe mit bis zu tausend Menschen erlaubt. Ab August sollen sogar wieder 10'000 Personen möglich sein.
Der Bundesrat will ab dem 20. August wieder Anlässe mit 10'000 Personen erlauben. (Archivbild)
Der Bundesrat will ab dem 20. August wieder Anlässe mit 10'000 Personen erlauben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Dienstag können die Kantone grössere Pilotveranstaltungen mit 600 Menschen durchführen.
  • Ab dem 20. August finden in der Schweiz wieder Grossanlässe bis 10'000 Personen statt.

Grossveranstaltungen mit 10'000 Gästen sollen ab dem 20. August über die Bühne gehen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch seine ursprünglichen Pläne beschleunigt.

Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können. Er reagierte nach der Konsultation seiner Öffnungspläne unter anderem auf kritische Rückmeldungen der Wirtschaft. Diese hatte teils eine raschere und umfassendere Öffnung gefordert.

Kantone dürfen Pilotveranstaltungen durchführen

Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor. Ab dem kommenden Dienstag sind grössere Pilotveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen für solche Anlässe in Innenräumen beträgt wie in der Konsultation vorgeschlagen 600 Personen. Im Freien hingegen sollen 1000 statt 600 Leute teilnehmen dürfen.

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Der Bundesrat lockert die Regeln für Veranstaltungen. - dpa

Jeder Kanton kann fünf solche Pilotanlässe bewilligen. Ursprünglich wollte der Bundesrat nur drei zulassen. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung umgehend am Donnerstag in Kraft. Für die Veranstaltungen im Freien hob der Bundesrat die Maskenpflicht für Sitzplätze auf.

Grossveranstaltungen bis 5000 Personen im Juli

In einem zweiten Schritt will der Bundesrat ab Anfang Juli wieder eigentliche Grossveranstaltungen erlauben. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt wie vorgeschlagen bei 3000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität mit maximal 5000 stattfinden. Dies ist entgegen dem Vorentwurf, welcher 3000 Personen vorsah.

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Grossveranstaltungen mit bis 5000 Personen sind ab Juli wieder erlaubt. (Symbolbild) - Pixabay

Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen etwa für Open Airs sind maximal 3000 Personen zugelassen. Dies bei halber Kapazität und mit Maske. Der Einlass an diesen Grossveranstaltungen ist vollständig geimpften, von Covid-19 genesenen oder ein negatives Testresultat vorweisenden Gästen vorbehalten. Das Covid-Zertifikat soll dabei zum Einsatz kommen, sobald es vorliegt.

Ende August wieder 10'000 Menschen erlaubt

In einem dritten Schritt will der Bundesrat ab dem 20. August wieder Anlässe mit 10'000 Personen erlauben. Zunächst hatte er dafür den 1. September vorgesehen.

In Innenräumen gibt es dabei wohl keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht will die Regierung dann ebenfalls auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichten.

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Der Bundesrat lockert die Regeln für Grossveranstaltungen immer weiter. - keystone

Die Umsetzung des dritten Schritts ist - wie bereits früher angekündigt - mit der epidemiologischen Lage verknüpft. Insbesondere geht es darum, wie viele Personen bis dahin geimpft sind.

Bundesrat regelt Entschädigung für Veranstalter

Der Bundesrat entschied daneben auch, wie Anlässe entschädigt werden. Dies, wenn sie trotz vorgängiger Bewilligungen der Kantone aus epidemiologischen Gründen dann doch nicht stattfinden können. Das Parlament hatte dazu in der Frühlingsession im Covid-Gesetz einen «Schutzschirm» eingeführt.

Der Veranstalter trägt demnach pro Anlass von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken. Vom verbleibenden Betrag ist es dazu einen Selbstbehalt von zehn Prozent. Der Bundesrat reduzierte nach der Konsultation die Franchise und den Selbstbehalt.

Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens fünf Millionen Franken.

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Der Bundesrat hat die Entschädigung für Veranstalter geregelt. - pixabay

Die Regelung gilt für Anlässe zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung müssen die meisten Kantone noch eine Rechtsgrundlage schaffen.

Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet. Auch die Teilnahme von mindestens 1000 Personen pro Veranstaltungstag ist ein Kriterium.

Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren können, brauchen sie neu ebenfalls eine Bewilligung des Kantons.

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