Bundesrat will Nachrichtendienst stärken und besser beaufsichtigen
Der Bundesrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Befugnisse zur Früherkennung von Bedrohungen geben und zugleich die Aufsicht verschärfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Nachrichtendienst erhält neue Instrumente zur Früherkennung von Bedrohungen.
- Die Aufsicht wird gestärkt, Berufsgeheimnisse bleiben jedoch vor Überwachung geschützt.
- Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes erfolgt in mehreren Etappen.
Der Bundesrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Instrumente zur Früherkennung von Bedrohungen geben. Doch auch die Aufsicht über den NDB will er stärken.
Die entsprechende Vorlage zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes hat er zuhanden des Parlaments verabschiedet.
So soll der NDB künftig bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus dieselben genehmigungspflichtigen Daten-Beschaffungsmassnahmen einsetzen können wie heute beispielsweise bei Terrorismus. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Neu soll der Dienst bei schweren Bedrohungen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Dies, wenn es etwa um Terrorismusfinanzierung und Spionage geht.
Zudem soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) künftig Ausreisebeschränkungen auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.
Aufgrund von Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat darauf, unter bestimmten Bedingungen die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis zu ermöglichen. Gemeint sind etwa Anwälte oder Ärztinnen.
Eine Koalition von Nichtregierungsorganisationen hatte Kritik geübt an dieser Absicht. Ihren Angaben zufolge sollte der NDB laut den ursprünglichen Plänen auch Medienschaffende überwachen können.
Die Mediengewerkschaft Syndicom schrieb damals von einem schwerwiegenden Angriff auf die Pressefreiheit. Die Vernehmlassung fand bereits im Jahr 2022 statt.
Vollamtlich tätige Instanz soll überwachen
Vor allem bei der Funk- und Kabelaufklärung will der Bundesrat die unabhängige Aufsicht stärken. Deshalb plant er, die Aufgaben der bisherigen, im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) der vollamtlich tätigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) zu übertragen.
Die Datenbearbeitung durch den NDB will der Bundesrat an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz anpassen. Auch das Auskunftsrecht will die Landesregierung vereinfachen und ans neue Datenschutzgesetz anpassen.

In diesem Zug sollen künftig Personen, die beim NDB um Auskunft ersuchen, das Bundesverwaltungsgericht anrufen dürfen. Sie sollen damit die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft gerichtlich überprüfen lassen können.
Erste von drei Revisionsetappen
Der Bundesrat plant, das Nachrichtendienstgesetz in mehreren Etappen zu revidieren. Am Mittwoch verabschiedete er ein «Grundpaket», wie er schreibt.
Eine zweite Vorlage wird primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen. Die Vernehmlassung dafür soll Mitte dieses Jahres stattfinden.
In einem dritten Schritt will der Bundesrat auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom November 2025 reagieren. Dieses hielt damals fest, die grenzüberschreitende Funk- und Kabelaufklärung durch den NDB sei derzeit nicht mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar.
Es sei nicht gewährleistet, dass der Nachrichtendienst des Bundes nur erhebliche und richtige Daten bearbeite. Der NDB ist in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert worden, so etwa von der AB-ND zum Umgang des Diensts mit Linksextremismus. Es hiess immer wieder auch, der Dienst verfüge über zu wenig Personal.












