Bundesrat will Kündigung der Konsumentenverträge belassen
Mit ihrer Motionen will SP-Nationalrätin will missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsform verhindern. Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kündigung von Konsumentenverträgen ist teils nur mündlich per Telefon möglich.
- Mit einer Motion will SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo dagegen vorgehen.
- Demgegenüber sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.
Der Bundesrat will keine Vorgaben zur Form der Kündigung von Konsumentenverträgen machen. Er erteilt einem entsprechenden parlamentarischen Vorstoss eine Absage – obwohl er teilweise Verständnis für das Anliegen äussert.
SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (LU), Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, will mit ihrer Motion missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformen verhindern. 17 Ratskolleginnen und -kollegen aus fünf Fraktionen unterstützen den Vorstoss.
Braucht Vorgaben zur Kündigung von Konsumentenverträgen
Sie stören sich daran, dass Verträge mit einzelnen Anbietern nur noch mündlich per Telefon oder per Live-Chat gekündigt werden können. Insbesondere im Bereich von Telekomdienstleistungen häuften sich die Beschwerden. Dies schreibt Birrer-Heimo. Es brauche deshalb Vorgaben im Obligationenrecht zur Form der Kündigung von Konsumentenverträgen.

Der Bundesrat stehe der in der Motion kritisierten Praxis gewisser Anbieter ebenfalls kritisch gegenüber. Dies schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss.
Regierung empfiehlt die Motion zur Ablehnung
Es sei aber insgesamt unklar, wie gross die negativen Auswirkungen solcher Vertragsbestimmungen heute seien. Zudem sei fraglich, ob ein angemessener Interessenausgleich erzielt werden könnte, ohne dadurch umgekehrt nicht auch die Formfreiheit unnötig einzuschränken.
Aus diesem Grund empfiehlt die Regierung die Motion zur Ablehnung. Als nächstes entscheidet der Nationalrat.