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Bundesrat will keine zusätzlichen PFAS-Deklarationspflichten

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Bern,

Der Bundesrat will keine zusätzlichen Deklarationspflichten für PFAS einführen, trotz Forderungen von FDP-Nationalrätin und -Ständerat.

Pestizide
Regulatorische Massnahmen zu PFAS enthält das Schweizer Chemikalienrecht zudem bereits. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat will derzeit keine zusätzlichen Deklarationspflichten für sogenannte PFAS oder Ewigkeitschemikalien einführen. Er begründet das mit Handelshemmnissen und einem grossen Aufwand für betroffene Unternehmen.

FDP-Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher (SG) und FDP-Ständerat Matthias Michel (ZG) fordern mit ihren Motionen eine Deklarationspflicht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Diese müsse mit internationalem Recht vereinbar, wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach sein.

PFAS seien in tausenden Alltagsprodukten enthalten, heisst es in der Begründung der Motionen. Und verschiedene Technologien zur Gewinnung von erneuerbaren Energien kämen ohne PFAS nicht aus. Die Entfernung dieser kaum abbaubaren Substanzen aus Wasser und Umwelt sei aufwendig und teuer.

Bundesrat lehnt die Motion ab

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Eine zusätzliche – über bestehende Bestimmungen hinausgehende – und Schweiz-spezifische Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Konsumgüter würde technische Handelshemmnisse generieren, schreibt er in seiner am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme. Betroffen wäre beispielsweise der Warenverkehr mit der EU.

An Lieferketten beteiligt seien meist auch Firmen ausserhalb der Schweiz. Für Schweizer Unternehmen wäre die Beschaffung der für eine Deklaration nötigen Informationen mit viel Aufwand und Kosten verbunden, gibt der Bundesrat zu bedenken.

EU-Entscheid könnte Einfluss haben

Sollte die EU zusätzliche Deklarationspflichten für PFAS einführen, würde die Schweiz prüfen, ob sie diese ebenfalls umsetzen könnte, hält der Bundesrat schliesslich fest. Regulatorische Massnahmen zu PFAS enthält das Schweizer Chemikalienrecht zudem bereits.

Über die Motionen entscheiden voraussichtlich in der Herbstsession der National- und auch der Ständerat.

Kommentare

User #5461 (nicht angemeldet)

Ja, nur weiter so. Unser Nationalheiligtum, die Landwirtschaft, bleibe auf ewig unangetastet! Tatsache ist: es gibt in der Schweiz nur einen einzigen Berufszweig, der einfach tun und lassen kann, was er will. Ohne Beschränkung, ohne Gestze. Und dazu noch mit unserem Geld, damit er uns subventioniert ungehindert vergiften kann. Wie abartig ist das denn!? Und wir Konsumiernden müssen dieses überteuerte Zeug auch noch essen, bzw. trinken

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