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Bundesrat lehnt klarere Regeln für Suizidhilfe ab

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweizer Regierung lehnt eine neue Regelung der Suizidhilfe ab, trotz kontroverser Diskussionen nach dem Einsatz einer Suizidkapsel.

suizidkapsel
Nach dem Einsatz der Suizidkapsel im Sommer 2024 hatten sich Ethiker erneut für eine strengere Regulierung und Aufsicht ausgesprochen. (Archivbild) - keystone

Der erstmalige Einsatz einer Suizidkapsel im vergangenen Jahr hat die Diskussion über die Suizidhilfe in der Schweiz neu lanciert. Anders als die zuständige Ständeratskommission lehnt der Bundesrat aber eine neue Rahmenregulierung des assistierten Suizids ab.

Sie vertrete die Ansicht, dass der rechtliche Rahmen bereits heute hinreichend klar sei und kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, schreibt die Landesregierung in ihrer am Mittwoch aufgeschalteten Stellungnahme zu einer Motion der Rechtskommission des Ständerats (RK-S).

«Die Zulässigkeit weiterer Regelungen im Sinne eines Rahmengesetzes wäre angesichts der beschränkten Rechtsetzungskompetenzen des Bundes zuerst zu prüfen.»

Sollte der Vorstoss in der kleinen Kammer angenommen werden, behält sich der Bundesrat nach eigenen Angaben vor, im Zweitrat einen Änderungsantrag zu stellen. Demnach soll der Bund zunächst beauftragt werden, die Zulässigkeit der geforderten Regelungspunkte in einem Bericht zu analysieren, bevor ein Auftrag für ein Rechtssetzungsprojekt erfolgt.

Kantone haben das Sagen bei Assistiertem Suizid

Der Bundesrat hält weiter fest, dass für eine allgemeine Regelung von Suizidhilfeorganisationen und deren Aktivitäten sowie für die Regelung des assistierten Suizids in den Gesundheitssystemen und Spitälern grundsätzlich die Kantone zuständig seien.

Die Kantone Genf, Waadt, Neuenburg und Wallis hätten bereits Gesetze erlassen, die namentlich den Zugang zum assistierten Suizid in öffentlichen Institutionen regeln.

Im Kanton Zürich sind laut dem Bundesrat öffentliche Alters- und Pflegeheime, aber nicht etwa Spitäler, psychiatrische Einrichtungen oder Gefängnisse verpflichtet, den assistierten Suizid zu dulden. Andere Kantone verzichten bewusst auf eigene Regelungen.

Ethiker fordern strengere Regulierung

Nach dem Einsatz der Suizidkapsel im Sommer 2024 hatten sich Ethiker erneut für eine strengere Regulierung und Aufsicht ausgesprochen. Bereits 2005 und 2006 hatte die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) gefordert, dass eine detaillierte rechtliche Regelung für Freitod-Begleitorganisationen geschaffen werden sollte.

Diese sollte unter anderem eine Aufsichtspflicht über die Organisationen beinhalten. Suizidhilfe ist aktuell in der Schweiz nur strafbar bei selbstsüchtigen Motiven. Sie nimmt laut Expertinnen und Experten seit einigen Jahren stark zu.

Es handelt sich aber um weniger als zwei Prozent aller Todesfälle. Andere Formen der Sterbehilfe, etwa durch den Verzicht oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, werden weitaus häufiger praktiziert.

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