Die als Terrororganisation eingestufte islamistische Partei Hisbollah soll in der Schweiz nicht verboten werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
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Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah. (Archivbild) - Al-Manar/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Die islamistische Partei Hisbollah wird auch als Terrororganisation eingestuft.
  • Der Bundesrat will sie in der Schweiz nicht verbieten.
  • Die terroristische Bedrohung für die Schweiz sei zu gering, schreibt er in einem Bericht.
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Der Bundesrat will die Hisbollah in der Schweiz nicht verbieten. Das schreibt er in einem Bericht, den er im Auftrag des Parlaments verfasst hat. Die Hisbollah sei in der Schweiz wenig aktiv, stellt er fest.

Es seien bisher keine Mittelbeschaffungen oder andere Finanzierungstätigkeiten zugunsten der Hisbollah in der Schweiz festgestellt worden, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Die terroristische Bedrohung durch die Hisbollah in der Schweiz werde als gering eingestuft.

Rechtliche Mittel in der Schweiz genügen

Die rechtlichen Mittel der Schweiz genügen in den Augen des Bundesrates. Er weist dabei auf die explizite Ausweitung der Strafnorm gegen kriminelle Organisationen auf terroristische Organisationen hin sowie auf die polizeilichen Massnahmen für die Bekämpfung von Terrorismus.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Verbot der Hisbollah und deren Tätigkeiten im Inland die Einsätze im Rahmen der guten Dienste und auch das humanitäre Engagement der Schweiz beeinträchtigen könnte. Ebenso könnte ein solches Verbot der Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrale Akteurin schaden.

Zudem befürchtet der Bundesrat, dass ein Verbot die Arbeit der Sicherheitsbehörden erschweren würde. Dies, weil verbotene Tätigkeiten sich in den Untergrund verlagern würden. Auch hätten nur wenige Länder weltweit Sanktionen bezüglich der Hisbollah. In Deutschland gilt ein Betätigungsverbot für diese Organisation.

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