Das Parlament wird sich mit der Einbeziehung von Grenzgängern in den Risikoausgleich befassen. Der Bundesrat ist dafür.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzgänger sollen künftig in den Risikoausgleich miteinbezogen werden, so der Bundesrat.
  • Vorletztes Jahr waren rund 170'000 Menschen mit Auslandssitz in der Schweiz versichert.
  • Versicherte in Kantonen mit vielen Grenzgängern dürften entlastet werden.
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In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen sollen künftig auch im Ausland wohnhafte Versicherte mit einbezogen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft ans Parlament zu einer entsprechenden Gesetzesänderung verabschiedet.

Im Jahr 2021 waren rund 170'000 Personen mit Wohnsitz mit Ausland in der Schweiz versichert, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Die meisten von ihnen waren Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich und Deutschland.

In den Risikoausgleich zahlen Versicherer ein, die wenig Menschen mit hohem Erkrankungsrisiko versichern. Krankenkassen mit vielen älteren oder gesundheitlich angeschlagenen Versicherten erhalten dagegen Geld.

Die Prämien der Versicherten, die im Ausland wohnen, würden von den Krankenversicherern separat berechnet und seien in der Regel tiefer als die Prämien in der Schweiz, hiess es im Communiqué. Mit dem Wechsel dürften diese Prämien steigen – denn Grenzgängerinnen und Grenzgänger seien in der Regel Personen mit gutem Gesundheitszustand.

Entlastet werden dürften den Angaben zufolge im Gegenzug die Versicherten in Kantonen mit vielen Grenzgängern wie Genf oder Basel-Stadt. Im Tessin erwartet der Bund hingegen keine spürbaren Auswirkungen der Revision auf die durchschnittlichen Prämien. Die meisten dort arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger seien in Italien versichert, hiess es.

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