Bundesrat will Betreibungsgebühren senken
Der Bundesrat erwägt eine Anpassung der Gebühren für Betreibungsämter, was zu einer Senkung oder Erhöhung bestimmter Dienstleistungen führen könnte.

Der Bundesrat sieht eine punktuelle Senkung der Betreibungsgebühren als sinnvoll an. Etwa bei der Ausstellung von Betreibungsregisterauszügen dürften in Zukunft daher moderat tiefere Gebühren anfallen. Dies teilte der Bundesrat am Freitag mit.
Umgekehrt könnten bestimmte Dienstleistungen auch teurer werden. Zum Beispiel die Ausfertigung und Zustellung von Zahlungsbefehlen bei kleinen Forderungen oder der Vollzug bei komplizierten Pfändungen. Laut der landesweit geltenden Gebührenverordnung dürfen Betreibungsämter für ihre Dienstleistungen Gebühren verlangen. Weil bei den Ämtern aber rationalisiert und die Effizienz gesteigert wurde, liessen sich mit einem Teil dieser Gebühren Gewinne erwirtschaften.
Gewinne durch Rationalisierung und Effizienzsteigerung
Deshalb entsprächen die geltenden Tarife teilweise nicht mehr dem sogenannten Kostendeckungsprinzip, teilte der Bundesrat zur Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) mit. Das Prinzip besagt, dass eine Behörde nicht wesentlich mehr einnehmen darf, als ihr Betrieb kostet. Der Bundesrat sei bereit, im Auftrag des Parlaments eine Revision der Gebührenverordnung an die Hand zu nehmen.
Für eine künftige Festsetzung der Betreibungsgebühren hielt der Bundesrat zudem fest, dass diese für alle Dienstleistungen einzeln zu überprüfen seien. Auch sei sicherzustellen, dass die Betreibungsämter mit den künftigen Gebührenansätzen ihre Aufgabe in einer guten Qualität erfüllen könnten. Weiter sei zu berücksichtigen, dass die Konkursämter heute teilweise indirekt durch die Gebühreneinnahmen im Betreibungswesen subventioniert würden. Aus diesem Grund sei für das Konkurswesen eine Erhöhung der Gebühren in Betracht zu ziehen.