Konfliktparteien im Ukraine-Krieg können die Schweiz nicht mehr mit Militärflugzeugen überfliegen. Auch für Verbündete gibt es Einschränkungen.
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Ein Kampfjet fliegt bei klarem Wetter. (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat die Richtlinien für Überfluggesuche angepasst.
  • Wegen des Ukraine-Kriegs werden militärische Flüge über der Schweiz eingeschränkt.
  • Dazu gehören beispielsweise auch Lieferungen von Kriegsmaterial.

Der Bundesrat hat heute Freitag neue Regeln für Überfluggesuche in der Schweiz kommuniziert. Neu werden Überflüge von Militärflugzeugen der Konfliktparteien im Ukraine-Krieg nicht mehr genehmigt.

Dazu gehören auch Gesuche von anderer Staaten, die jene Parteien unterstützen wollen. Die Lieferung von Kriegsmaterial ist darin eingeschlossen.

Ausgenommen sind Flüge zu humanitären und medizinischen Zwecken, einschliesslich des Transports von Verwundeten.

Laut dem Bund gelten für andere Fälle von Überfluggesuchen die bestehende Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit. Gesuche von erheblicher politischer Tragweite werden dem Bundesrat vorgelegt.

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