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Bundesrat: Schutzstatus S ist genügend vor Missbrauch geschützt

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat weigert sich, die Regeln für den Schutzstatus S zu ändern.

Die neue Taskforce für Schutzstatus-S-Gesuche von Ukrainerinnen und Ukrainern beim Bund umfasst mehr als 40 Vollzeitstellen. (Archivbild)
Der Bundesrat lehnt eine Änderung der Regeln für den Schutzstatus S ab. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der Bundesrat will die Regeln für die Aberkennung des Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine nicht anpassen. Die geltenden Vorschriften schützten genügend vor Missbrauch. Dies schreibt er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Laut dem St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth nimmt die Akzeptanz des Schutzstatus S ab. Aktuell sei es möglich, dass Personen auf den Schutzstatus S verzichteten, Rückkehrhilfe bezögen und nach einigen Wochen wieder einreisten. Sie erhielten dann wiederum den Schutzstatus S. Dieser «Tourismus» könne nicht akzeptiert werden.

Kritik am aktuellen System

Würth und weitere bürgerliche Ständeräte fordern den Bundesrat deshalb mit einer Motion auf, Anpassungen beim Schutzstatus S vorzunehmen. Bei einer längerer Ausreise, nach dem Bezug von Rückkehrhilfe oder bei missbräuchlicher Erlangung des Status müsse dieser aberkannt beziehungsweise nicht wieder erlangt werden können. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, wie er in seiner am Donnerstag publizierten Stellungnahme schrieb.

Gegen Missbräuche beim Schutzstatus S werde bereits heute konsequent vorgegangen. Das Anliegen der Motion sei deshalb erfüllt. Beispielsweise könne das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Schutzstatus S schon mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen widerrufen.

Dies wenn sich schutzbedürftige Personen wiederholt oder mehr als 15 Tage im Heimat- oder Herkunftsstaat aufgehalten haben. Auch der mehrmalige Bezug von Rückkehrhilfe sei bereits nach geltendem Recht ausgeschlossen. Dies schliesse die in anderen europäischen Staaten gewährten Rückkehrhilfen mit ein.

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