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Bundesrat schlägt Einschränkungen beim Status S vor

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Bern,

Nur wer in der Ukraine an Leib und Leben bedroht ist, soll künftig den Schutzstatus S erhalten. Das schlägt der Bundesrat vor.

Ukraine Krieg
Ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Status S soll eingeschränkt werden, schlägt der Bundesrat vor.
  • Die Ukraine wird dabei in sichere und unsichere Gebiete eingeteilt.
  • Wer den Status S nicht erhält, soll ein Asylgesuch stellen können.

Nur wer in der Ukraine an Leib und Leben gefährdet ist und in die Schweiz flüchtet, soll künftig den Status S erhalten.

Die übrigen ukrainischen Flüchtlinge sollen ein Asylgesuch stellen. Der Bundesrat will mit dieser Einschränkung ein Anliegen des Parlaments umsetzen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll bei der Gewährung des Schutzstatus S künftig unterscheiden, ob die gesuchstellenden Personen aus einer sicheren oder einer unsicheren Region der Ukraine kommen.

Keine intensiven Kämpfe in bestimmten Regionen

Entsprechende Abklärungen seien zurzeit am Laufen, hiess es in der Mitteilung des Bundesrates. Nach aktueller Einschätzung fänden in mehreren Regionen im Westen des Landes, die von der Ukraine kontrolliert würden, keine intensiven Kampfhandlungen statt.

Wer aus diesen Regionen neu in die Schweiz flüchtet, soll deshalb nur noch ausnahmsweise den Status S zugesprochen erhalten. Wer diesen erhält, muss kein Asylverfahren durchlaufen. Er oder sie kann eine Arbeit aufnehmen, die Kinder zur Schule schicken und Familienangehörige in die Schweiz nachreisen lassen.

Muss die Schweiz beim Status S strenger werden?

Geflüchtete aus der Ukraine, die den Status S nicht erhalten, haben die Möglichkeit, ein Asylgesuch in der Schweiz zu stellen.

Am Mittwoch schickte der Bundesrat diesen Vorschlag in eine Konsultation. Er will die Meinung der Kantone einholen und jene des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR). Zudem will er sich mit der EU abstimmen. Im Zug einer möglichen Verlängerung des Status S im nächsten Herbst will er die Bestimmungen entsprechend anpassen.

Kommentare

User #9135 (nicht angemeldet)

Die ganze Ukraine ist bedroht. Die Finanzierung des Schutzstatus S sollte nach dem Verursacherprinzip durch blockierte russische Gelder erfolgen.

User #5030 (nicht angemeldet)

Der Bundesrat endlich seine Verantwortung war nehmen und endlich handeln im Sinne des Volkes.

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