Zur Bewältigung einer Terrorlage ist laut Bundesrat eine effiziente Koordination zwischen Bund und Kantonen entscheidend. Mit dem Nationalen Terrorausschuss (NATA) schafft er zu diesem Zweck ein politisches Koordinationsgremium. Die notwendige Verordnung beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November.
Bundeshaus
Das Bundeshaus und der menschenleere Bundesplatz, am Samstag, 21. März 2020 in Bern. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz ist gemäss Einschätzung des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) seit mehreren Jahren erhöht, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
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Die Strafverfolgung terroristischer Taten liegt demnach in der Zuständigkeit des Bundes, die kantonalen Behörden sind für die operative Bewältigung der Lage vor Ort zuständig.

Daneben besteht laut Bundesrat auch ein Bedarf an koordinierter politischer Führung und Kommunikation. Das gelte vor allem bei einer überregionalen Terrorlage, etwa nach einem Anschlag, während einer langanhaltenden Terrorbedrohung oder bei einer terroristisch motivierten Geiselnahme.

Der NATA soll im Terrorfall die zuständigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund und Kantonen zusammenführen. Aufgabe des NATA ist die Koordination der politischen Führung und Kommunikation. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Der NATA wird bei einer Terrorlage von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) einberufen und geleitet. Daneben sind im NATA die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, das Präsidium der Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie die Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren der betroffenen Kantone vertreten.

Sind Schweizer Interessen im Ausland oder konsularische Schutzaufgaben betroffen, wird zusätzlich der Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beigezogen. Der NATA kann je nach Ereignis durch weitere Regierungsvertreterinnen und -vertreter von Bund, Kantonen oder Gemeinden ergänzt werden.

Der NATA kann durch ein vorberatendes Gremium unter dem Vorsitz der Direktorin oder des Direktors des Bundesamts für Polizei (fedpol) unterstützt werden. Das Gremium hat die Aufgabe, die erforderlichen Informationen zu beschaffen, zu analysieren und Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten. Es setzt sich ebenfalls aus Führungspersonen der Behörden von Bund und Kantonen zusammen.

EJPD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter und das Präsidium der KKJPD werden eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im NATA unterzeichnen.

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