Der Bundesrat prüft eine Individualbesteuerung als Ablöse-System für die Vernehmlassungsvorlage.
Individualbesteuerung
Der Bundesrat prüft eine Individualbesteuerung mit und ohne Kompensation. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat soll laut dem Parlament in der Legislaturplanung einen Systemwechsel planen.
  • Dazu prüft dieser nun eine Individualbesteuerung mit und ohne Kompensation.

Die Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung rückt näher. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage definiert, die dann im Herbst verabschiedet werden soll.

Das Parlament gab dem Bundesrat in der Legislaturplanung den Auftrag, einen Systemwechsel vorzunehmen. Dass die Individualbesteuerung kommen soll, ist weitgehend unbestritten. Wie sie ausgestaltet werden soll, ist noch offen.

Für den Bundesrat stehen zwei Varianten im Vordergrund: eine Vorlage mit einer Entlastungsmassnahme für Eineinkommensehepaare, die von der Reform steuerlich stärker belastet werden könnten. Und eine Vorlage ohne eine solche Massnahme. Entlastungsmassnahmen sind laut dem Bundesrat ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern geplant.

Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden. Iinsbesondere Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung sowie zahlreiche Rentnerehepaare. Der Bundesrat rechnet derzeit mit Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken.

Massnahmen notwendig oder nicht?

Gewisse Gruppen werden aber eine Mehrbelastung erfahren. Der Bundesrat zählt insbesondere Ehepaare mit nur einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen dazu. Nun steht die Frage im Raum, ob für die Betroffenen Entlastungsmassnahmen getroffen werden oder nicht.

Die Wirtschaftskommissionen (WAK) beider Räte präferieren derzeit mehrheitlich ein Modell der modifizierten Individualbesteuerung gemäss Ecoplan. Das Hauptelement des Ecoplan-Modells ist die Entlastung von Haushalten mit Kindern. Allerdings wären für Eineinkommenspaare und Alleinstehende keine Massnahmen vorgesehen.

Hochzeit
Verheiratete paare werden ind er Schweiz gemeinsam versteuert. (Symbolbild) - dpa

Der Bundesrat hatte bereits im Herbst 2019 eine Auslegeordnung zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» vorgenommen. Es zeigte sich, dass die Crux in der konkreten Ausgestaltung der Individualbesteuerung liegt. Zudem wurde eine Volksinitiative für die Schaffung der Individualbesteuerung lanciert, auch hatten Kantone bereits Standesinitiativen beschlossen oder eingereicht.

Heute werden in der Schweiz verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, werden sie wegen der Progression stärker besteuert als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.

Dies führt dazu, dass viele Ehefrauen aus steuerlichen Gründen ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder auf sie verzichten. Damit einher gingen Karrierestopp, finanzielle Abhängigkeit und Altersarmut, sind die Befürwortenden einer Individualbesteuerung überzeugt. Es gehe um eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Steuerrecht und das Aufbrechen traditioneller Rollenbilder.

Steuersystem in Zukunft

Künftig sollen bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen beziehungsweise Partner aufgeteilt werden. Mittels zwei getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.

Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden. Die Kantone werden die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen, wie der Bundesrat schreibt.

Die Festlegung der Tarife bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung fallen in die alleinige Autonomie der Kantone. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Steuerpflichtigen hängen von der konkreten Umsetzung ab.

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