Bundesrat plant Hilfen für PFAS-belastete Bauernbetriebe
Bauernbetriebe, die die geltenden Höchstwerte für die Belastung mit sogenannten Ewigkeitschemikalien (PFAS) nicht einhalten können, sollen mehr Zeit für die Umstellung ihrer Produktion erhalten. Dabei sollen sie ein wirtschaftliches Auskommen erzielen können.

Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine Vernehmlassung bis 18. September eröffnet. PFAS-Höchstwerte gibt es seit 2024 für Fleisch, Eier und Fisch. Betriebe, die Grenzwerte nicht einhalten können, müssen Massnahmen zur Reduktion der PFAS ergreifen oder ihre Produktion neu ausrichten.
Das Parlament verlangte mit einer Motion, dass die Betriebe für diese Anpassungen mehr Zeit erhalten und dabei ihr Auskommen sichergestellt ist. Der Bundesrat will den Auftrag mit einer befristeten Regelung umsetzen: Fleisch, Fisch und Eier mit zu viel PFAS sollen zu einem konformen Endprodukt vermischt werden können.
In Härtefällen will der Bundesrat PFAS-belastete Betriebe finanziell unterstützen. Dafür plant er ein Spezialgesetz. Die Vernehmlassung dazu will er im März 2027 eröffnen.










