Bundesrat

Kommission will zurückhaltenderen Bundesrat in Abstimmungskämpfen

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Bern,

Rüffel für den Bundesrat: Die zuständige Nationalratskommission will, dass die Landesregierung und die Verwaltung vor Volksabstimmungen zurückhaltender informieren. Sie hat entsprechende Vorstösse eingereicht.

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Rüffel für den Bundesrat: Die zuständige Nationalratskommission will, dass die Landesregierung und die Verwaltung vor Volksabstimmungen zurückhaltender informieren. - keystone

Einerseits soll der Bundesrat künftig verpflichtet werden, ein Parlamentsorgan zum Entwurf des Abstimmungsbüchleins zu konsultieren. Damit sollen Empfehlungen vorgebracht werden können, falls insbesondere der Inhalt einer Initiative und die Haltung des Komitees nicht korrekt wiedergegeben sind. Diese Forderung stellt die Staatspolitische Kommission (SPK-N) in einer parlamentarischen Initiative, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes ist die Schwesterkommission des Ständerats am Zug.

Andererseits soll der Bundesrat gemäss einer eingereichten Motion Massnahmen ergreifen, welche die Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit der Information und Kommunikation des Bundes im Vorfeld von Volksabstimmungen verbindlich regeln und durchsetzbar machen. Politische Kampagnen und Einflussnahme durch die zentrale und dezentrale Verwaltung des Bundes seien strikt auf sachliche Informationen zu beschränken.

Die Motion sieht im Weiteren ein ausdrückliches Verbot für Kampagnenauftritte mit Interessengruppen und ein Verbot der Mobilisierung durch Bundespersonal vor. Den im Merkblatt «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» festgelegten Prinzipien müssten auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe verankert werden. Dieser Vorstoss geht nun an die grosse Kammer.

Seit Jahren sind die Information und Kommunikation des Bundes im Vorfeld von Volksabstimmungen ein Thema. Regelmässig gibt es Abstimmungsbeschwerden, die jedoch in den allermeisten Fällen gerichtlich abgewiesen werden. Eine Wiederholung der Abstimmung – wegen falscher Angaben – verlangte das Bundesgericht bisher nur bei der Initiative gegen die Steuer-Heiratsstrafe der damaligen CVP.

Kürzlich ortete auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Lücken in den roten Abstimmungsbroschüren. Demnach sind diese Vorgaben der Behörden zwar angemessen. Sie seien aber weder verbindlich, noch würden sie systematisch angewandt. Die EFK mahnte Vollständigkeit und Transparenz an. «Die Stimmbevölkerung und das Parlament sollten umfassender darüber informiert werden, wie sehr sie den Zahlen vertrauen können.»

Der Bundesrat war gemäss seiner Stellungnahme zum kürzlich publizierten EFK-Bericht nur teilweise einverstanden mit dessen Schlussforderungen. Er will keine «Vermischung der Verantwortlichkeiten». Seiner Ansicht nach sollen die zuständigen Fachämter für korrekte Prognosen und deren korrekte Darstellung verantwortlich bleiben. Er will jedoch die Verantwortungen und Prozesse in den Ämtern stärken und durch eine gezielte Überprüfung ergänzen.

Kommentare

User #3868 (nicht angemeldet)

Haha, es gibt keine abstimmungen mehr nur noch lex bundesrat..weil obligat 55% der intelligenten stimmbürger pro bundesrat stimmen..

User #6008 (nicht angemeldet)

Der Vorstoss ist richtig. Bundesräte haben vor Abstimmungen zu schweigen und sich nicht zu exponieren, wie dies vor allem Jans und Baume-Schneider tun.

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