Bundesrat

    Bundesrat passt auf Wunsch des Parlaments Härtefallregeln an

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Der Bundesrat hat die vom Parlament verabschiedeten Änderungen im Covid-19-Gesetz betreffend Härtefallregeln und Erwerbsersatz auf Verordnungsstufe umgesetzt. Zusätzlich stellt er weitere Erleichterungen für Unternehmen beim Vorsteuerabzug in Aussicht.

    CORONAVIRUS, CORONA-VIRUS, COVID-19, BUNDESHAUS,
    Zwei Jugendlich geniessen am 1. März die Sonne auf dem Bundesplatz vor dem Parlamentsgebäude. - Keystone

    Der Bundesrat hat die vom Parlament verabschiedeten Änderungen im Covid-19-Gesetz betreffend Härtefallregeln und Erwerbsersatz auf Verordnungsstufe umgesetzt. Zusätzlich stellt er weitere Erleichterungen für Unternehmen beim Vorsteuerabzug in Aussicht.

    Die Räte hatten in der Frühjahrssession das Covid-19-Gesetz zum zweiten Mal angepasst und damit auf die Entwicklungen in der Corona-Krise reagiert. Das Härtefallprogramm wurde von heute 2,5 Milliarden auf neu etwas mehr als 10 Milliarden Franken aufgestockt.

    Zudem wurden diverse Regeln zum Bezug von Hilfsgeldern geändert. Diese hat der Bundesrat nun in der geänderten Härtefallverordnung sowie in der revidierten Verordnung zum Erwerbsausfall abgebildet, wie er am Mittwoch mitteilte. Zuvor seien die Kantone angehört worden. Die Änderungen treten am 1. April in Kraft

    Neu gilt: Der Kanton, in welchem sich der Sitz des Unternehmens am 1. Oktober 2020 befand, ist für die Abwicklung der Härtefallgesuche zuständig. Er richtet auch die Beiträge zugunsten ausserkantonaler Niederlassungen aus.

    Damit übermässige Belastungen der Sitzkantone vermieden werden, übernimmt der Bund bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz pro Jahr die gesamten Beiträge. Bei kleineren und mittleren Unternehmen mit bis zu 5 Millionen Umsatz tragen die Kantone 30 Prozent der Beiträge.

    Gelder beantragen können neu Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sind. Bisher galt der 1. März 2020 als Stichdatum. Für Unternehmen mit Härtefallhilfen gilt ein befristetes Verbot zur Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen.

    Die Frist wurde vom Parlament um ein Jahr verlängert und gilt für das Geschäftsjahr, in dem die Härtefallmassnahme ausgerichtet wird sowie für die drei darauffolgenden Jahre. Diese Verlängerung gilt für alle Unternehmen, denen nach dem 1. April 2021 ein Beitrag zugesichert wird.

    Das absolute Maximum für À-fonds-perdu-Beiträge wird für kleine und mittlere Unternehmen auf 1 Million und für grosse auf 5 Millionen erhöht (bisher 0,75 Millionen Franken) erhöht. Die Höchstgrenzen können bei Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Jahresumsatz auf 30 Prozent des Jahresumsatzes, höchstens aber 10 Millionen angehoben werden, wenn das Unternehmen einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweist («Härtefall im Härtefall») oder die Eignerinnen und Eigner eine Eigenleistung einbringen (40 Prozent der zusätzlichen Hilfe).

    In Ergänzung zum Ausbau der Härtefallmassnahmen plant die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) laut Bundesrat eine Praxisänderung beim Vorsteuerabzug. Künftig sollen steuerpflichtige Unternehmen, die Covid-19-Beiträge erhalten, keine Kürzung des Vorsteuerabzugs auf dem Warenaufwand und auf den Investitionen vornehmen müssen.

    Neben der Härtefallverordnung hat der Bundesrat auch die Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall angepasst. Gemäss Parlamentsbeschluss können neu indirekt betroffene Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent (bisher 40 Prozent) Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz geltend machen. Gesuche für den bis Mitte 2021 befristeten Corona-Erwerbsersatz können bis spätestens Ende 2021 eingereicht werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Katzen
    71 Interaktionen
    Gefährlich
    St. Gallen Senioren
    47 Interaktionen
    «Frechheit!»

    MEHR BUNDESRAT

    58 Interaktionen
    Bern
    srg
    4 Interaktionen
    Bern
    Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht
    1 Interaktionen
    Mit Finma-Spitze
    srg
    1 Interaktionen
    Swissinfo

    MEHR AUS STADT BERN

    Harris
    20 Interaktionen
    Besuch in Bern
    Europarat Bundesstadt Marieke Kruit
    31 Interaktionen
    Kruit reagiert
    Parkieren
    72 Interaktionen
    Preisvergleich
    Marc Käppeli
    Marc Käppeli