Ab nächstem Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
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Die Atemschutzmaske schützt nicht nur das Gegenüber. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat beschliesst an seiner Sitzung vom Mittwoch eine Maskenpflicht.
  • Diese gilt im öffentlichen Verkehr der Schweiz.
  • Bei der Einreise aus dem Ausland gilt zudem das Einhalten einer zehntägigen Quarantäne.

Ab nächstem Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Forderung der Kantone.

Nach der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dies schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.

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Das Geschäft mit selbstgenähten Masken zum Schutz vor dem Coronavirus boomt schon länger in Deutschland. - AFP/Archiv

Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren. Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt, wie der Bundesrat schreibt.

Zehn Tage in Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten

Der Bundesrat will auch der erneuten Einschleppung des Virus aus dem Ausland Einhalt gebieten: Ab Montag muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.

Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

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