Bus-Busse trotz gültigem Billett: Was gilt bei leerem Handy-Akku?
Ein digitales Ticket nützt wenig, wenn das Handy nicht mehr funktioniert. Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, ob eine Busse trotzdem zulässig ist.

Vor kurzem kam ich auf einer Busfahrt in eine Ticket-Kontrolle. Ich zog mein Handy aus der Tasche und wollte das online gekaufte Ticket vorweisen. Zu meinem Entsetzen war der Akku meines Handys leer.
Der Kontrolleur meinte, er kenne diesen Trick und stellte mir eine Busse aus. Ist die Busse korrekt? Ich kann ja – sobald mein Handy wieder funktioniert – beweisen, dass ich ein Ticket gekauft habe.
Ja, die Busse musst du vollständig bezahlen – jedenfalls dann, wenn es sich um den üblichen Zuschlag des Verkehrsunternehmens handelt, den man bei einer Kontrolle ohne vorzeigbares Ticket bezahlen muss.
Entscheidend ist nämlich nicht nur, ob du ein Ticket gekauft hast, sondern auch, ob du es im Moment der Kontrolle vorweisen kannst.
Bei einem Online-Ticket bedeutet das: Das Handy muss funktionieren und das Ticket muss auf dem Display gezeigt werden können. Es ist zwar hilfreich, wenn du später belegen kannst, dass du ein Ticket gekauft hast, rechtlich ergibt sich daraus aber meist nicht automatisch ein Vorteil.

Du kannst dem Verkehrsunternehmen den Kaufbeleg nachreichen und um Kulanz oder eine Reduktion bitten. Manche Unternehmen reduzieren den Betrag in solchen Fällen, besonders wenn klar ist, dass das Ticket vor der Kontrolle gekauft wurde. Einen sicheren Anspruch darauf hast du aber normalerweise nicht.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






