Ständeratskommission will klarere Regeln für Suizidhilfe
Die Suizidhilfe-Debatte in der Schweiz nimmt nach dem Einsatz einer Suizidkapsel wieder Fahrt auf.

Der erstmalige Einsatz der Suizidkapsel im vergangenen Jahr hat die Diskussion über die Suizidhilfe in der Schweiz neu lanciert. Die zuständige Ständeratskommission plädiert nun für eine Rahmenregulierung des assistierten Suizids.
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf und hat zwei entsprechende Motionen beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese gehen nun zur Beantwortung an den Bundesrat, danach befasst sich die kleine Kammer damit.
Zum einen soll ein statistisches Monitoring des assistierten Suizids in der Schweiz erstellt werden. Dieses soll sowohl die Anzahl an assistierten Suiziden als auch die jeweiligen begleitenden Umstände erfassen.
Rahmenregulierung für rechtliche Klarheit
Zum anderen soll der Bundesrat damit beauftragt werden, eine eigentliche Rahmenregulierung des assistierten Suizids in der Schweitz auszuarbeiten. Diese soll den Zugang zum assistierten Suizen nicht erschweren oder dessen Bedingungen verschärfen, wie die Kommission festhielt.
Es gehe darum, rechtliche Klarheit zu schaffen, indem die Voraussetzungen für den assistierten Suidz und das einzuhaltende Verfahren geregelt werden.
Nach dem Einsatz der Suizidkapsel im Sommer 2024 hatten sich Ethiker erneut für eine strengere Regulierung und Aufsicht ausgesprochen. Bereits 2005 und 2006 hatte die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) gefordert, dass eine detaillierte rechtliche Regelung für Freitod-Begleitorganisationen geschaffen werden sollte.
Sterbehilfe: Ein komplexes Thema
Diese sollte unter anderem eine Aufsichtspflicht über die Organisationen beinhalten. Suizidhilfe ist aktuell in der Schweiz nur strafbar bei selbstsüchtigen Motiven.
Sie nimmt laut Expertinnen und Experten seit einigen Jahren stark zu. Es handelt sich aber um weniger als zwei Prozent aller Todesfälle.
Andere Formen der Sterbehilfe, etwa durch den Verzicht oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, werden weitaus häufiger praktiziert.