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    Bundesrat legt Regeln für Betrieb von Reservekraftwerken vor

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bundesrat schlägt vor, Reservekraftwerke bei drohendem Strommangel einzusetzen.

    reservekraftwerk birr
    Das Reservekraftwerk in Birr AG. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat will Reservekraftwerke bei drohendem Strommangel einsetzen.
    • Die Verordnung soll den Betrieb unabhängig von der Markträumung regeln.
    • Die Kosten für Reservekraftwerke tragen die Stromkonsumenten über das Netznutzungsentgelt.

    Reservekraftwerke sollen auch dann in Betrieb genommen werden können, wenn eine Strommangellage unmittelbar droht. So schlägt es der Bundesrat in der Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke vor, die er am Mittwoch in eine Vernehmlassung gegeben hat.

    Nach geltendem Recht sei der Abruf von Strom aus Reservekraftwerken in der Regel dann vorgesehen, wenn mehr Strom nachgefragt werde als an der Strombörse für den Folgetag im Angebot sei, schreibt der Bundesrat zur vorgeschlagenen Verordnungsänderung. Fachleute nennen diese Situation «fehlende Markträumung».

    Mit der nun zur Diskussion stehenden Verordnung will der Bundesrat den Betrieb von Reservekraftwerken unabhängig von einer «fehlenden Markträumung» regeln.

    Fossile Energien gegen drohenden Mangel

    Strom aus den mit fossilen Energien betriebenen Reservekraftwerken soll also auch zur Verfügung stehen dürfen, wenn eine Strommangellage unmittelbar droht.

    Der Einsatz der Reservekraftwerke solle helfen, eine Mangellage so gut wie möglich abzumildern, schreibt der Bundesrat zur Vorlage. Eine solche könne erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und auch auf die Bevölkerung haben.

    Für den Bund ist der Betrieb der Reservekraftwerke haushaltsneutral. Die Kosten für deren Bereitstellung und Betrieb müssen via das Netznutzungsentgelt die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen.

    Die Vernehmlassung zur Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken dauert bis zum 21. November. In Kraft setzen will sie der Bundesrat erst, wenn eine Strommangellage unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist.

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