Der vom Parlament beschlossene Ausbau des Schweizer Engagements im europäischen Frontex-Programm wird mit einem Referendum bekämpft. Nun hat der Bundesrat bis 22. Dezember eine Vernehmlassung zu den nötigen Verordnungsanpassungen eröffnet.
Frontex
Die Schweiz arbeitet seit 2011 mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex zusammen. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zunächst wird die Verordnung totalrevidiert, die Aufgaben und Einsätze der Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) im Zusammenhang mit dem Schutz der Schengen-Aussengrenzen regelt.

Dabei geht es sowohl um Einsätze von Schweizer Personal im Ausland als auch von ausländischem Personal in der Schweiz.

Im Asylwesen betreffen die Verordnungsänderungen die Information und Unterstützung von Asylsuchenden durch Rechtsberatungsstellen bei möglichen Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Frontex-Einsätzen.

Auch ist gemäss revidierter Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) neu vorgesehen, dass nach einem Wegweisungsentscheid die Schweiz und auch der Schengen-Raum verlassen werden muss. Dies gilt allerdings nicht in jedem Fall für Bürgerinnen und Bürger von EU- und Efta-Staaten.

Das verstärkte Schweizer Engagement für Frontex ist umstritten. In der Herbstsession sagten die Räte Ja zur Übernahme zweier europäischer Verordnungen zur europäischen Grenz- und Küstenwache und hiessen zudem eine Änderung des Asylgesetzes gut - und damit ein stärkeres Engagement der Schweiz im Frontex-Programm.

Frontex soll künftig mit 61 statt 14 Millionen Franken jährlich unterstützt werden. Gegen den Entscheid hat das Migrant Solidarity Network ein Referendum ergriffen; die für das Zustandekommen nötigen 50'000 Unterschriften müssen bis am 20. Januar beisammen sein. Im Nationalrat lehnten Vertreter von SP und Grünen den Entscheid ab; einzelne Nein-Stimmen und etliche Enthaltungen kamen von der SVP.

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