Bundesrat kommt Kommission bei Kampfflugzeugbeschaffung entgegen
Der Bundesrat nimmt eine Empfehlung der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK-N) zum «Evaluationsverfahren Neues Kampfflugzeug» teilweise an: Er will die Praxis der «closing meetings», die Abschlussgespräche mit den unterlegenen Anbietern, hinterfragen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine der insgesamt fünf Empfehlungen lehnt der Bundesrat dagegen ab und drei weitere erachtet er als bereits erfüllt, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.
Verabschiedet hatte der Bundesrat die Stellungnahme zum Kampfflugzeug-Evaluationsverfahren an seiner Sitzung vom vergangenen Freitag.
Zur Hinterfragung der «closing meetings» gehört laut dem Bundesrat auch die Überprüfung, inwiefern unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsnormen auf diese Praxis verzichtet werden kann. Bis Ende 2023 will das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dem Bundesrat das Ergebnis und mögliche Anträge unterbreiten.
Hingegen betrachtet der Bundesrat die Empfehlungen als erfüllt, in denen die GPK-N die Landesregierung unter anderem zu Vorkehrungen auffordert, dass ihr Handlungsspielraum bei künftigen Rüstungsbeschaffungen erhalten bleibe. Dies, weil der Bundesrat aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Beschaffungsverfahren über politischen Spielraum verfüge, heisst es in der Mitteilung.
Die Empfehlung, bei Rüstungsbeschaffungen zusätzlich zu den Angaben der Herstellerländer immer Referenzen bei anderen Anwendern einzuholen, lehnt der Bundesrat ab.
Das Einholen von Referenzen berge die Gefahr, dass unterschiedlich eingebettete Systeme miteinander verglichen werden, heisst es. Ausserdem stünde der Aufwand der Informationsbeschaffung nicht im Verhältnis zur Belastbarkeit der gewonnenen Daten und Erkenntnisse.