Aargauerin zahlt 85-Rappen-Gipfeli nicht – Hausverbot
Eine Aargauerin zahlte ein Croissant für 85 Rappen im Aldi nicht. Nun hat sie Hausverbot und muss insgesamt 600 Franken bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Aldi-Kundin bezahlte ein Gipfeli nicht, es sei vom System nicht erfasst worden.
- Sie erhielt ein Hausverbot und einen Strafbefehl, insgesamt muss sie 600 Franken zahlen.
- Dagegen wehrt sie sich nun, es sei alles nur ein Missverständnis gewesen.
Ein Pistazien-Gipfeli im Wert von 85 Rappen kommt eine Aargauerin sehr teuer zu stehen. Da sie vergessen hatte, es zu bezahlen, muss sie eine Umtriebsentschädigung, eine Busse und eine Strafbefehlsgebühr bezahlen. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».
Der Vorfall in einer Aldi-Filiale in Baden ereignete sich vor einigen Monaten. Die Mittfünfzigerin wollte auf dem Weg zur Arbeit noch einige Dinge kaufen. Da an der normalen Kasse die Bezahlung mit Karte gerade nicht funktionierte, ging sie zur Selbstbedienungskasse.
Dort scannte sie die beiden Duftkerzen und das Mineralwasser ein. Das Croissant suchte sie in den Backwaren und gab es von Hand ein. Sie bezahlte, verzichtete auf die Quittung und verliess den Laden.
Ein Privatdetektiv hielt sie an, das Gipfeli war nicht bezahlt, es war nicht im System erfasst worden. Die Kundin entschuldigte sich und zahlte die 85 Rappen vor Ort.
Aldi reichte dies aber nicht und brachte sie ins Büro. Dort unterschrieb sie ein Geständnis, erhielt ein landesweites Ladenverbot und bezahlte eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken.
Die Unterschrift unter das Geständnis bereut sie mittlerweile. «Im Nachhinein denke ich, dass ich mich dadurch des absichtlichen Diebstahls schuldig bekennt habe.» Sie komme sich vor wie eine Verbrecherin, dabei sei alles nur ein Missverständnis.
Kundin: Absicht der unrechtmässigen Bereicherung lag nie vor
Aldi aber ging noch weiter: Der Detailhändler holte die Polizei dazu und stellte einen Strafantrag.
Letzte Woche erhielt die Kundin nun den Strafbefehl. Sie habe «fremde bewegliche Sache von geringem Wert zur Aneignung weggenommen, um sich damit unrechtmässig zu bereichern», steht darin.
Sie habe sich also des geringfügigen Diebstahls strafbar gemacht. Eine Busse von 100 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 300 Franken muss sie bezahlen.
Dagegen wehrt sich die Aargauerin: In einem Brief an die Staatsanwaltschaft schrieb sie, die Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern, liege nicht vor. Ihre Zahlungsabsicht unterstreicht sie damit, dass sie eigentlich zur normalen Kasse wollte.
Dort wäre das Gipfeli vom Personal eingescannt worden. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einsprache ab.
Geringfügiger Diebstahl sei ein Antragsdelikt. Aldi habe die Strafe folglich beantragt und könne den Strafbefehl zurückziehen. Eine Aufhebung durch die Staatsanwaltschaft sei nicht möglich.
Es wird ihr deswegen geraten, ein klärendes Gespräch zu suchen. Die andere Option wäre es, den Einspruch an das Bezirksgericht Baden weiterzuziehen.
Aldi: Jeder Diebstahl wird angezeigt
Laut der Medienstelle von Aldi scheint es in der Tat Spielraum für Kulanz zu geben. Bei Diebstahl werde eine Umtriebsentschädigung erhoben.
Ein Hausverbot könne ausgesprochen werden, die Polizei werde in der Regel hinzugezogen. Zudem würden alle Diebstähle angezeigt – egal, um welchen Wert es sich handelt.
Die Medienstelle schreibt aber auch, Filialleiter und Sicherheitskräfte seien angehalten, jeden Fall individuell zu beurteilen.
Die Kundin findet die ganze Geschichte «demütigend und belastend». Sie gibt sich aber weiterhin kämpferisch: «Ich lasse mich nicht als Diebin verleumden und werde kämpfen!»