Kanton Bern muss Mann aus Ausschaffungshaft entlassen
Der Kanton Bern entlässt einen marokkanischen Staatsbürger aus der Ausschaffungshaft nach einer erfolgreichen Beschwerde.

Der Kanton Bern muss einen marokkanischen Staatsbürger aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen. Das Verwaltungsgericht hob damit einen Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts auf, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.
Der Mann war im März auf Ersuchen der Einwohnergemeinde Biel (EG) an seinem Wohnort festgenommen und in Ausschaffungshaft gesteckt worden. Das Zwangsmassnahmegericht bestätigte die Haft. Dagegen erhob der Mann Beschwerde.
Fehlende Untertauchungsgefahr
Die Indizien, die gegen eine konkrete Untertauchungsgefahr sprechen, würden insgesamt überwiegen, hiess es im Urteil weiter. Insbesondere falle ins Gewicht, dass die Behörden über den Aufenthaltsort des Mannes informiert waren. So konnten diese den Mann in seinem Zuhause festnehmen.
Eher gegen eine Untertauchungsgefahr sprächen auch die familiären Verhältnisse des Mannes. Der Mann hat eine Tochter, die in der Schweiz lebt. Er scheine an seiner Tochter zu hängen.
Keine Straffälligkeit, aber gefälschte Dokumente
Der Mann verfügte seit knapp zehn Jahren über eine Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken in der Schweiz und bezog seit einigen Jahren Sozialhilfe. Er war bislang nie untergetaucht und «in der Schweiz soweit aktenkundig nie straffällig geworden», wie es weiter hiess.
Seine Aufenthaltsbewilligung hatte er sich aber über mehrere Jahre auch mit gefälschten Immatrikulationsbestätigungen erschlichen. Die Stadt Biel verweigerte ihm danach eine erneute Verlängerung der Bewilligung und verwies ihn des Landes.