Der Bundesrat befürwortet ein drittes Geschlecht nicht. Er sieht die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt.
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Ein Banner für die gesetzliche Option eines dritten Geschlechts in Deutschland. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat stellt sich gegen eine dritte Geschlechtsoption.
  • Laut dem Bundesrat ist das binäre Geschlechtsmodell stark in der Gesellschaft verankert.
  • In Deutschland ist es möglich, ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister zu nennen.

Der Bundesrat will keine dritte Option für Geschlechtseinträge einführen. Dazu müssten Verfassung und andere Gesetze geändert werden. Zudem seien die gesellschaftlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

In einem am Mittwoch veröffentlichen Bericht, kam der Bundesrat zu diesem Schluss. Den Bericht verfasste der Bundesrat im Auftrag des Parlaments.

Binäres Geschlechtermodell stark verankert

Das binäre Geschlechtermodell sei in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert, teilte der Bundesrat mit. Vor einem neuen Geschlechtsmodell brauche es zuerst einen gesellschaftlichen Diskurs.

In der Schweiz ist es nicht möglich, neben «männlich» und «weiblich» ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Auch nicht möglich ist es, ganz auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten.

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