Berner Obergericht verschärft Urteil nach Mordversuch bei Friedhof
Das Berner Obergericht hat das Strafmass gegen einen Mann wegen versuchten Mordes verschärft.

Das Berner Obergericht hat das Strafmass gegen einen Mann wegen versuchten Mordes erhöht. Es qualifizierte die Tat bei einem Friedhof im Seeland als heimtückischen Mordversuch und verurteilte ihn zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Der Mann hatte seine Ex-Partnerin im Januar 2021 in ein Waldstück bei einem Friedhof gelockt, wie aus dem am Freitag veröffentlichen Urteil hervorgeht. Er lauerte der Frau mit einem Küchenmesser und einem präparierten Stoffgurt im Gebüsch auf, griff sie an und würgte sie. Die Frau konnte sich mit Mühe befreien und fliehen.
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hatte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen legten mehrere Parteien Berufung ein.
Angeklagter fordert Freispruch
Der Angeklagte forderte einen Freispruch: «Er habe die Frau nur erschrecken wollen». Zudem sei er in erster Instanz ungenügend verteidigt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Privatklägerin verlangten eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Das Obergericht folgte Letzteren. Der Mann habe die Tat geplant und aus niederen Beweggründen begangen. Das Opfer sei in Lebensgefahr gewesen. Der Beschuldigte habe gezielt gehandelt, um die Frau zu töten.
Strafe auf zehn Jahre erhöht
Das Gericht erhöhte die Strafe deshalb auf zehn Jahre und bestätigte die Landesverweisung für die Dauer von zehn Jahren. Laut Medienberichten von 2022 handelt es sich um einen gebürtigen Kosovaren. Der Mordversuch trug sich demnach in Brügg zu.
Den Einwand ungenügender Verteidigung wies das Gericht zurück. Der Anwalt habe sachgerecht agiert, der Beschuldigte selbst habe die Aussage verweigert.






