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Bundesrat hält an Nein zu Demokratie-Initiative fest

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat lehnt die Demokratie-Initiative ab, will am Föderalismus festhalten und ruft die Kantone zu mehr Koordination auf.

Bundeshaus
Bei den Einbürgerungsverfahren hält der Bundesrat am Föderalismus fest. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat will am Föderalismus bei den Einbürgerungsverfahren festhalten. Er hat am Mittwoch seine ablehnende Haltung zur Demokratie-Initiative bekräftigt. Zugleich fordert er die Kantone auf, sich stärker zu koordinieren, um Ungleichheiten zu beseitigen.

Die Landesregierung verabschiedete am Mittwoch die Botschaft ans Parlament zur Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)», wie sie mitteilte. Inhaltlich hatte der Bundesrat schon im Februar Stellung bezogen. Er beschloss bereits damals, das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Bundesrat prüft Bericht zu Ungleichheiten bei Einbürgerungen

An seiner Sitzung vom Mittwoch befasste sich der Bundesrat zudem mit einem Postulatsbericht zum Thema. Dieser zeigt laut Communiqué Mängel im Hinblick auf die Chancengleichheit bei Einbürgerungsverfahren. Dies, weil erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen.

Gestützt auf den Bericht und ein Gutachten schlägt der Bundesrat vor, dass die Kantone gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens prüfen – insbesondere für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation.

«Damit wäre es nicht mehr so entscheidend, in welcher Gemeinde und in welchem Kanton eine Bewerberin oder ein Bewerber der zweiten Generation das Gesuch einreicht», hiess es in der Mitteilung.

Bund soll künftig über Einbürgerungen entscheiden

Die Demokratie-Initiative verlangt, dass künftig der Bund für die Gesetzgebung im Bereich der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zuständig ist. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller hätten nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz Anspruch auf eine Einbürgerung, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung.

Ausgeschlossen von jenem Rechtsanspruch wären Personen, welche die Sicherheit des Landes gefährden, zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt wurden oder in keiner der Landessprachen über Grundkenntnisse verfügen.

Die Initiantinnen und Initianten begründen ihre Forderung unter anderem damit, dass nicht der Wohnort über die Chancen eines Gesuchs entscheiden dürfe. Sie kritisieren zudem, dass heute ein Viertel der Menschen in der Schweiz sich nicht politisch beteiligen könnten.

Kommentare

User #4933 (nicht angemeldet)

Es geht um den CH-Pass, nicht um einen Kantonspass. Es geht nicht an, dass ein Kanton oder gar eine Gemeinde über eine Einbürgerung entscheidet.

User #1360 (nicht angemeldet)

Wäre einfach mal für eine Verfassungsänderung, dass der BR sein internen Abstimmungen den Bürgern offenlegen muss. Auch das kollegial Prinzip ist längst veraltet. Jeder BR sollte seine Meinung zu einer Abstimmung öffentlich bekunden können

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