Der Bundesrat hat nicht wirklich einen Entscheid zum EU-Rahmenabkommen gefällt, sondern präsentiert die Fakten. Dazu marschierten gleich drei Magistraten auf.
Aussenminister Ignazio Cassis informiert über das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat macht das EU-Rahmenabkommen, kurz Insta, öffentlich.
  • Jetzt soll es diskutiert werden. Der Spielraum ist allerdings klein.
  • Die Bundesräte Cassis, Berset und Maurer präsentierten den Stand der Verhandlungen.

Das Rahmenabkommen mit der EU soll nicht mehr und nicht weniger als die zukünftigen Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union regeln. Es ist von rechts wie von links umstritten. Über den Sommer haben insbesondere die 8-Tage-Regel als Bestandteil der Personenfreizügigkeit zu reden gegeben.

Bundesrat sucht Ausweg

Nach innen musste der Bundesrat einen breit akzeptierten Standpunkt finden, der also sowohl von den Sozialpartnern aber auch der Mehrheit der Parteien getragen wird. Nach aussen musste dieser Standpunkt gegenüber der EU verteidigt werden.

Ignazio cassis
Aussenminister und Bundespräsident Ignazio Cassis. - Keystone

Das nun vorliegende Verhandlungsergebnis war bis heute geheim. Trotzdem entbrannte bereits Kritik; so monierten die Gewerkschaften, die «roten Linien» beim Lohnschutz seien überschritten und das Abkommen damit nicht akzeptabel.

Nicht-Entscheid soll EU besänftigen

Einen Entscheid gibt es nun nicht wirklich, aber der Bundesrat macht die Verhandlungsergebnisse öffentlich. Das soll der EU vorerst genügen. Ab jetzt wird diskutiert. Zunächst von den Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, aber «moderiert», denn das Papier ist dermassen kompliziert, dass sogar die Zusammenfassung noch eine Zusammenfassung braucht. «Das Wichtigste in Kürze», normalerweise ein-zwei A4-Seiten, umfasst sieben Seiten trotz platzsparender Schrift.

Darin zeigt der Bundesrat auf, wo die Knacknüsse liegen. Ein elementarer Satz: «Die EU hat erklärt, dass sie nicht bereit ist, die Verhandlungen fortzusetzen.» In einigen Punkten hat der Bundesrat der EU Zugeständnisse abgerungen, unter anderem beim Anwendungsbereich (auf Markzugangsabkommen beschränkt) und der Rechtsübernahme (kein Automatismus).

So soll im Rahmen des Institutionellen Abkommens bei der Rechtsübernahme und bei der Streitbeilegung verfahren werden. Zur allfällig besseren Lesbarkeit auf den folgenden Grafiken noch im Querformat.
So soll im Rahmen des Institutionellen Abkommens bei der Rechtsübernahme und bei der Streitbeilegung verfahren werden. Zur allfällig besseren Lesbarkeit auf den folgenden Grafiken noch im Querformat.
So soll im Rahmen des Institutionellen Abkommens bei der Rechtsübernahme verfahren werden.
So soll im Rahmen des Institutionellen Abkommens bei der Rechtsübernahme verfahren werden.
So soll im Rahmen des Institutionellen Abkommens bei der Streitbeilegung verfahren werden.
So soll im Rahmen des Institutionellen Abkommens bei der Streitbeilegung verfahren werden.

Darum wird es kompliziert

In anderen Bereichen ist die EU hart geblieben oder nur wenig entgegengekommen, so dass zum Beispiel die Gewerkschaften nicht zufrieden sein werden. Die 8-Tage-Regel wird teilweise aufgeweicht. Die umstrittene Unionsbürgerrichtlinie wird einfach nicht erwähnt. Und: Eine Sistierung oder ein Aufschieben der Verhandlungen sind für die EU keine Option.

Für die Beilegung von Streitigkeiten scheint man einen Mechanismus gefunden zu haben (s. Bildstrecke), der das Thema «fremde Richter» etwas umschifft. Ein allfälliges Schiedsgericht würden je zur Hälfte von der Schweiz und der EU ernannte Richter bilden. Zu guter Letzt hat der Bundesrat auch noch den originellen Einfall gehabt, das Projekt umzubenennen: Das «Institutionelle Abkommen Schweiz-EU» heisst jetzt InstA.

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