Bundesrat

    Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorgeguthaben

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Guthaben bei den Pensionskassen werden ab dem kommenden Jahr deutlich höher verzinst als heute. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent erhöht.

    Für Pensionskassenguthaben gilt ab nächstem Jahr ein deutlich höherer Mindestzins. Das hat der Bundesrat entschieden. (Themenbild)
    Für Pensionskassenguthaben gilt ab nächstem Jahr ein deutlich höherer Mindestzins. Das hat der Bundesrat entschieden. (Themenbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat fest. Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1,25 Prozent.

    Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen sei sehr solide, hiess es in der Mitteilung zum Bundesratsentscheid vom Mittwoch. Das erlaube eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes, die einen Ausgleich für die insgesamt höhere Inflation seit 2022 schaffe.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #5260 (nicht angemeldet)

    Die zocken uns auch so noch gewaltig ab! Meine PK zahlt erbärmliche Renten und auch nie eine Teuerung.

    User #2462 (nicht angemeldet)

    Daa deckt ja fast die Echte, unbereinigte, grundkosten inflation

    Weiterlesen

    donald trump
    1'154 Interaktionen
    Midterms
    brandopfer
    19 Interaktionen
    Italienische Opfer

    MEHR BUNDESRAT

    schneider
    17 Interaktionen
    Auf 2 Prozent
    cassis
    43 Interaktionen
    Pjöngjang
    Alain Berset
    32 Interaktionen
    Bern

    MEHR AUS STADT BERN

    2 Interaktionen
    Bern
    Kanton Bern
    1 Interaktionen
    Kanton Bern
    Kanton Bern
    Kanton Bern