Crans Montana: Schweiz übernimmt Behandlungskosten
Die Schweiz übernimmt 1,5 Millionen Franken Behandlungskosten für die italienischen Brandopfer von Crans-Montana.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz übernimmt die Behandlungskosten von 1,5 Millionen Franken für die italienischen Brandopfer von Crans-Montana.
- Der Bundesrat verzichtet definitiv darauf, das Geld von Italien zurückzufordern.
- Mit diesem Entscheid bedankt sich die Schweiz für die schnelle und kostenlose Hilfe Italiens nach dem Brand.
Der Brand in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 hinterliess tiefe Spuren. 41 Menschen kamen ums Leben, 115 weitere wurden verletzt.
Unter den Verletzten befanden sich zwölf Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft. Sie wurden zunächst in Schweizer Spitälern behandelt und danach nach Italien verlegt.
Auf der anderen Seite gab es auch einen Fall in die entgegengesetzte Richtung. Ein in der Schweiz versicherter Verletzter liess sich in einem italienischen Spital behandeln.
Damit entstand auf beiden Seiten die Frage: Wer bezahlt die Behandlungskosten?
Für solche Situationen gibt es klare Regeln. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU legt fest, dass jedes Land die Kosten für seine eigenen Versicherten trägt. Auch wenn diese im Ausland behandelt werden.
Italien schlägt gegenseitigen Verzicht vor
Italien machte einen Vorschlag: Beide Länder sollen gegenseitig auf Rückforderungen verzichten. Heisst konkret: Jedes Land zahlt seine eigenen Behandlungskosten selbst und fordert nichts vom anderen zurück.
Eine Einigung gab es zunächst aber noch nicht.

Bis zu einer Lösung handelte die Gemeinsame Einrichtung KVG. Sie ist die Stelle, die in der Schweiz solche grenzüberschreitenden Behandlungskosten abwickelt. Sie setzte die Rückforderung beim italienischen Gesundheitsministerium vorläufig aus.
Das bedeutete: Die Schweiz wartete ab und stellte Italien vorerst keine Rechnung. Der offene Betrag belief sich auf 1,5 Millionen Franken.
Bundesrat trifft Entscheid zugunsten Italiens
Am 4. November 2026 fiel nun die finale Entscheidung.
Bundespräsident Guy Parmelin informierte am selben Tag die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni persönlich über den Entscheid. Der Bundesrat sieht diesen Schritt als Zeichen der Gegenseitigkeit.
Denn kurz nach dem Brand hatte Italien der Schweiz rasch und unbürokratisch geholfen. Das geschah im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens. Italien half bei der Versorgung der Verletzten und deren Transport in ausländische Spitäler. Und das kostenlos.
Solidarität bestimmt Entscheid
Der Bundesrat bezeichnet seinen Entscheid ausdrücklich als Anerkennung dieser Solidarität. Italien und andere Nachbarländer hätten unmittelbar nach der Katastrophe geholfen – ohne Bürokratie und ohne Rechnung. Dieser Geist soll nun auch in der finanziellen Frage gelten.














