Daten nach Russland? Aufsicht hat im Fall NDB Strafanzeige erstattet
Die mutmassliche Datenweitergabe des NDB an eine russische Firma könnte ein Strafverfahren nach sich ziehen. Die Aufsicht hat Anzeige eingereicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Aus dem Nachrichtendienst sollen Daten an eine russische Firma geflossen sein.
- Wegen dieser mutmasslichen Weitergabe hat die Aufsicht Strafanzeige erstattet.
- Ob es zu einem Verfahren kommt, muss das Justizdepartement oder der Bundesrat entscheiden.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll unter anderem Daten mit der russischen Cybersicherheitsfirma Kaspersky geteilt haben. Jetzt ist klar: Diese mutmassliche Datenweitergabe wird die Justiz beschäftigen.
Wie SRF berichtet, hat die Aufsichtsbehörde über den NDB nämlich Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Dies soll bereits vor mehreren Monaten passiert sein. Der Sender beruft sich dabei auf vier voneinander unabhängige Quellen.
Die Aufsichtsbehörde selbst will sich nicht zu einer solchen Anzeige äussern. Gleiches gilt für die Bundesanwaltschaft.
Regierung muss zuerst Weg für Strafverfahren frei machen
Ob es tatsächlich zu einem Strafverfahren kommt, ist unklar. Das Justizdepartement von Bundesrat Beat Jans muss zunächst noch darüber entscheiden.
Dies, da es sich um ein politisches Delikt handelt. Die Ermächtigung kann verweigert werden, wenn die Landesinteressen dadurch gefährdet sind.
Tatsächlich könnte dies hier der Fall sein, wie SRF weiter schreibt. Denn der Ruf des NDB könnte durch eine Untersuchung weiter leiden. Das würde dann potenziell die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern erschweren. Eine Strafverfolgung ist aber möglicherweise im öffentlichen Interesse.
Das Justizdepartement muss hier also abwägen. In einem solch heiklen Fall ist es möglich, dass letztlich sogar der gesamte Bundesrat entscheidet.
Experte: Anzeige «ungewöhnlich», aber «korrekt»
Laut dem Sicherheits- und Rechtsexperten Markus Mohler ist eine solche Anzeige der Behörde zwar «sehr ungewöhnlich».
Gleichzeitig hält er fest: «Aber es ist korrekt. Wenn eine Behörde einen möglichen strafrechtlichen Tatbestand bei einer von ihr beaufsichtigten Behörde feststellt, dann hat sie das anzuzeigen.»
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Aufsicht kritisierte NDB kürzlich bereits
Bereits Ende Mai hat die Aufsicht den NDB kritisiert. Prisca Fischer, Leiterin der Aufsichtsbehörde AB-ND, monierte damals, dass sich der NDB nicht an seine eigenen Vorgaben halte. Dies im Umgang mit Cyberdaten.
Der NDB seinerseits wies die Kritik jedoch zurück. Der Bericht, auf dem die Kritik basierte, habe nicht den aktuellen Stand widerspiegelt, hiess es.