Bundesrat behält bei Prävention gegen Schlafstörungen freie Hand
Der Nationalrat will dem Bundesrat keine Vorgaben zur Schlafstörungs-Prävention machen.

Der Nationalrat will dem Bundesrat bei der Prävention gegen Schlafstörungen keine Vorgaben machen. Anders als der Ständerat will er die Landesregierung nicht damit beauftragen, das Thema schnellstmöglich in die nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten aufzunehmen.
Die grosse Kammer verwarf den Vorstoss des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller mit 119 zu 63 Stimmen bei zehn Enthaltungen. Der Ständerat hatte die Motion im März gutgeheissen. Nun ist sie vom Tisch.
Wachsende Bedeutung und gesundheitliche Kosten erkannt
Die Bedeutung und die Folgen respektive Kosten von Schlafstörungen rückten zunehmend ins Bewusstsein, begründete Müller die Motion. Gestörter Schlaf sei ein Risikofaktor für Krankheiten.
Auch der Bundesrat bestritt den Handlungsbedarf nicht. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hatte bereits in der Frühjahrssession im Ständerat angekündigt, in der Nachfolgelösung für die Strategie ab 2029 zusammen mit den Kantonen und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz die Einbindung des Themas Schlaf zu prüfen. Der Mehrheit des Rates reichte dies aus.