Bundesgericht

Bundesgericht soll Verfassungsmässigkeit von Gesetzen überprüfen

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Bern,

Das Bundesgericht soll künftig Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen dürfen. Dieser Meinung ist die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) - wenn auch nur knapp.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne dürfte im Fall des Syrers in Thurgau das letzte Wort haben. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit 6 zu 6 Stimmen sowie einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Mathias Zopfi (Grüne/GL) stimmte die Kommission zwei entsprechenden Motionen zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Mehrheit sei der Ansicht, dass es gerade nach der Covid-Krise an der Zeit sei, das Gleichgewicht zwischen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder einmal zu überprüfen. Diese beiden Grundprinzipien bedingten einander. Entsprechende Lücken in der Rechtsstaatlichkeit seien deshalb zu schliessen.

Es sei stossend, wenn bezüglich einer richterlichen Kontrollmöglichkeit die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) enthaltenen Grundrechte besser geschützt seien als diejenigen, die in der Bundesverfassung enthalten seien.

Die starke Minderheit weist darauf hin, dass die Beurteilung der Verfassungsmässigkeit in vielen Fällen kaum klar eindeutig und auch durch politische Wertungen beeinflusst sei. Ein Paradigmenwechsel sei deshalb nicht angezeigt.

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