Ein geleaktes Sujet von Alain Berset als Lügenfigur Pinocchio sorgte für Aufsehen. Nun wehrt sich der Bund: Man habe keineswegs gelogen.
Ein am Computer erstelltes Abstimmungsplakat von Alain Berset, das so nicht in Umlauf hätte geraten sollen.
Ein am Computer erstelltes Abstimmungsplakat von Alain Berset, das so nicht in Umlauf hätte geraten sollen. - Twitter / @micgirod
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein nicht-gedrucktes Plakat von Bundespräsident Alain Berset zeigt ihn als Lügner.
  • Der Sprecher des Bundespräsidenten will die Angelegenheit nicht kommentieren.
  • Beim Bundesamt für Sozialversicherungen widerspricht man den Gegnern jedoch vehement.

Es muss Angenehmeres geben, als sich selber auf einem Politplakat verunglimpft zu sehen. Vor allem, wenn die Kritik noch aus der eigenen Ecke kommt. So geschehen für Alain Berset. Der Bundespräsident wurde vom Gegenkomitee zur Gesetzesänderung zur Überwachung von Versicherten auf einem Plakat als lügender Pinocchio dargestellt.

Trösten kann sich der Magistrat damit, dass das Plakat gar nie gedruckt wurde und somit am Grossteil der Schweizer Bevölkerung vorbeiging. Das Sujet blieb ein Entwurf. Zwar hätte das Komitee das Okay der eigenen Unterstützer gehabt, doch man entschied sich aufgrund vieler besorgter Mails gegen die Verwendung des «Lügen-Bersets». 

Dass das Bild dennoch an die Öffentlichkeit gelangte, ist Michaël Girod (CVP) zu «verdanken», der es auf Twitter postete. In Alain Bersets Departement hält man sich zur Sache bedeckt: «Das Plakat wurde nicht gedruckt, darum kommentieren wir es auch nicht», sagte Peter Lauener, Kommunikationsberater des Departements des Inneren.

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Bundesamt für Sozialversicherungen wehrt sich gegen Vorwurf

Inhaltlich reagiert man jedoch auf Vorwürfe: Die Gegnerschaft hatte kritisiert, dass die Formulierung: «Die versicherte Person darf nur observiert werden, wenn sie sich an einem Ort befindet, der von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist.» viel zu schwammig formuliert sei. «Für uns gibt es da keine Zweifel», entgegnet Rolf Camenzind, Leiter Kommunikation des Bundesamts für Sozialversicherungen.

«Wenn eine solche Observation vorkäme, gäbe das einen Gerichtsfall. Und für das Gericht wäre das glasklar», so Camenzind. «Das Gericht muss beachten, was der Wille des Gesetzgebers war. Und von Observationen durch das Schlafzimmerfenster war nie die Rede, weder in der Beratung in den Parlamenten, noch beim Bundesrat

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