Die Umsetzung eines generellen Verbots von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen wäre «eine grosse Herausforderung», sagt das Bundesamt für Justiz.
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Das Bundesamt für Justiz will die Gesetzeslage bei der Verwendung von Nazisymbolen nicht anpassen (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein generelles Verbot von Nazi-Symbolen wäre eine grosse Herausforderung.
  • Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Justiz.
  • Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus fordert weiterhin ein Verbot.
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Ein explizites Verbot der Verwendung nationalsozialistischer und rassistischer Symbole könne in der Schweiz zwar grundsätzlich eingeführt werden, die konkrete Ausgestaltung wäre jedoch rechtlich und redaktionell anspruchsvoll, teilte das Bundesamt für Justiz am Donnerstag mit.

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Auf einem Plakat an einer Corona-Demo wird Alain Berset als Adolf Hitler abgebildet. - Keystone

Insbesondere sei fraglich, ob die nötige Bestimmtheit der Norm gefunden werden könne, hiess es im Bericht. Die bestehende Gesetzeslage auf Stufe Bund und Kantone sei zudem für die meisten Situationen bereits ausreichend. Das Bundesamt hat den «Bericht zur Rechtslage und zu möglichen Varianten zur Umsetzung eines Verbotes sowie Darstellung der Vor- und Nachteile» im Auftrag von Bundesrätin Karin Keller-Sutter erarbeitet.

Mit dem Vorliegen des Berichts können nun zwei parlamentarische Initiativen weiter behandelt werden, welche die öffentliche Verwendung und Verbreitung von rassendiskriminierenden Symbolen strenger bestrafen will. Die Rechtskommission des Nationalrats hatte die Behandlung sistiert, damit sie die Debatte in Kenntnis des Berichts fortsetzen kann.

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Abstimmungsplakat gegen die Durchsetzungsinitiative. - Keystone

Das Parlament hat bislang auf ein totales Verbot rassistischer Symbole verzichtet, insbesondere wegen der Schwierigkeit einer Definition der zu verbietenden Symbole. Aktuell sind Symbole nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird.

Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus fordert Verbot

«Der Bericht hält zwar fest, dass die bestehende Gesetzeslage für die meisten Situationen ein ausreichendes Instrumentarium bietet, aber eben nicht für alle», schreibt die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) in einer Mitteilung. Gemäss geltendem Recht bleibe straflos, wer mit einem menschenverachtendem Symbol «nur» seine eigene Meinung äussere. Nur wer damit beabsichtige, andere damit zu beeinflussen oder für eine bestimmte Ideologie zu werben, mache sich strafbar.

Braucht es strengere Gesetze gegen Nazi-Symbole?

Die Gerichte müssten also entscheiden, wie sich beispielsweise passives Zurschaustellen von Nazisymbolen von aktivem Werben für den Nationalsozialismus unterscheide. «Diese Praxis ist nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch kaum praktikabel.» Daher führe sie zu einer Rechtsunsicherheit, so die GRA. Eine Gesetzesänderung auf nationaler Ebene sei notwendig, um Klarheit zu schaffen.

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